Sechs Ortsdurchfahrten in Ostfriesland in Sanierungsprogramm aufgenommen – Land stellt Gelder bereit / Ulf Thiele zufrieden / Planungen laufen

Von dem im vergangenen Jahr vom Land Niedersachsen ins Leben gerufenen Sonderprogramm zur Sanierung von Ortsdurchfahrten profitieren auch sechs Kommunen in Ostfriesland: Wie das Wirtschaftsministerium dem CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele mitgeteilt hat, sind die Ortsdurchfahrten Potshausen (Landesstraße 21) und Stadt Weener (L 31) im Landkreis Leer, Berum (L 6), Pewsum (L 3) und Aurich (L 34) im Landkreis Aurich sowie Friedeburg/Reepsholt (L 11) im Landkreis Wittmund in das Sanierungsprogramm aufgenommen worden. „Das sind erfreuliche Nachrichten“, so Ulf Thiele.

Das zuständige Niedersächsische Landesamt für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) sei bereits in der Planungsphase. Mit einer Umsetzung rechnet Ulf Thiele für das kommende Jahr. Durch den zeitlichen Vorlauf dieser Maßnahmen könnten in die Vorhaben umfangreichere Planungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, aber auch kommunale Projekte einfließen.

Das Land Niedersachsen investiert auch 2020 auf Rekordniveau in die Infrastruktur seiner Landesstraßen und der dazugehörigen Radwege: Nachdem 2019 erstmals 115 Millionen Euro zum Erhalt und Ausbau des Landesstraßennetzes aufgewendet wurden, stehen in diesem Jahr sogar 117 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln wird der Zustand des über 8.000 Kilometer langen Landesstraßennetzes mit seinen 4.500 Kilometer Radwegen und 1.900 Bauwerken, wie etwa Unterführungen oder Brücken, nachhaltig verbessert. 

Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem im vergangenen Jahr ins Leben gerufenen Sonderprogramm zur Sanierung von Ortsdurchfahrten mit einem Investitionsvolumen von jährlich 15 Millionen Euro für 2019 bis 2022. Von dem Programm profitieren Kommunen in ganz Niedersachsen. Eine erste Tranche für die Jahre 2019 und 2020 umfasste 66 Bauprojekte. Von diesen sind im vergangenen Jahr bereits 25 begonnen und auch größtenteils fertig gestellt worden. In den kommenden beiden Jahren 2021 und 2022 sollen außer den sechs Ortsdurchfahrten in Ostfriesland weitere 61 in anderen niedersächsischen Kommunen saniert werden. 

„Damit verbessern wir in den kommenden Jahren gezielt die Straßeninfrastruktur in den Kommunen“, ist Ulf Thiele zufrieden.

Knapp 1,5 Millionen Euro Landesmittel für Sanierung der Seeschleuse Leer – Wirtschaftsminister Althusmann übergab Förderbescheid / Auch Grundräumung des Hafenbeckens vorgesehen

Zu einem sehr erfreulichen Termin reiste am Mittwoch Leers Bürgermeisterin Beatrix Kuhl in die Landeshauptstadt Hannover: Vor dem Eingang des Niedersächsischen Landtages überreichte Wirtschaftsminister Bernd Althusmann ihr den offiziellen Förderbescheid des Landes für die Sanierung der Seeschleuse Leer und eine Grundräumung des Industriehafens in Höhe von knapp 1,5 Millionen Euro. Damit übernimmt das Land 60 Prozent der förderfähigen Kosten. „Das ist eine sehr gute Nachricht für die Stadt Leer und insbesondere die Hafenbetriebe, die sowohl auf ein ausreichend tiefes Hafenbecken als auch auf eine verlässlich funktionierende Seeschleuse angewiesen sind“, hob Ulf Thiele, stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzende und Landtagsabgeordneter aus Remels hervor.

Seit 2015 laufen die Gespräche über die notwendigen Arbeiten im Leeraner Hafen. Im August vergangenen Jahres hatte die Stadt Leer den Förderantrag gestellt. Im Dezember hatte sich Wirtschaftsminister Althusmann auf Einladung des CDU-Abgeordneten Ulf Thiele bei einem Besuch der Firma Weco über das Projekt informiert und den Förderbescheid angekündigt. „Ich bin Bernd Althusmann für seinen persönlichen Einsatz bei diesem Projekt sehr dankbar“, so Ulf Thiele, der sich von Anfang an für das Projekt und dessen Förderung durch das Land eingesetzt hatte.

 

„Durch die Modernisierung der Seeschleuse und die Grundräumung des Industriehafens wird die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanbindung zum Leeraner Seehafen und des Hafens selbst erhöht“, hob Bernd Althusmann während der Übergabe des Förderbescheides an Bürgermeisterin Kuhl hervor. Die Seeschleuse sei „eine wesentliche Voraussetzung für nahezu alle derzeitigen Nutzungen in den unterschiedlichen Hafenbereichen“, betonte Althusmann. Zudem würden über 200 Arbeitsplätze langfristig gesichert.

Finanziert wird das Projekt mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“. Das ist ein Instrument von Bund und Ländern, um Investitionen in strukturschwachen Regionen zu fördern. Basierend auf dem aktuellen GRW-Koordinierungsrahmen finanziert das Land seit Herbst 2018 über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in Seehäfen“ Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in Seehäfen in Niedersachsen mit, so jetzt auch in Leer.

Über das Projekt informieren auch die Pressemitteilung der Stadt Leer zum Förderbescheid Seeschleuse und ein Statement von Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann zur Übergabe des Förderbescheids an die Stadt Leer.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte sich Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (2. v. li.) beim Besuch der Firma Weco auch über die Planungen zur Modernisierung der Leeraner Seeschleuse informiert und hier bereits die Zusage gemacht, das Land werde dieses Projekt finanziell unterstützen. In diesem Monat konnte Althusmann nun der Bürgermeisterin der Stadt Leer, Beatrix Kuhl (5. v. li.). Das Bild zeigt die beiden zusammen mit Vertretern der Leeraner Hafenwirtschaft, der Kommunalpolitik und den CDU-Landtagsabgeordneten Ulf Thiele (3. v. re.), der den Besuch von Althusmann in Leer vorbereitet hatte.

Land und Bund fördern in Ostfriesland fünf Projekte „Soziale Integration“ – Ulf Thiele: Vier Millionen Euro für Kommunen in Landkreisen Leer und Aurich

Bund und Land fördern in diesem Jahr vier Projekte in Ostfriesland mit Mitteln aus dem ‚ Investitionspakt Soziale Integration im Quartier‘. „Die Region Weser-Ems wurde dabei mit neun Projekten und rund 9,7 Millionen Euro besonders berücksichtigt“, ist Ulf Thiele zufrieden. „Und fast die Hälfte des Geldes werden für vier Projekte in Ostfriesland bereitgestellt.“ Der CDU-Landtagsabgeordnete aus Remels hatte sich besonders für diese Förderungen eingesetzt.

Um den sozialen Zusammenhalt und die Integration nachhaltig zu stärken, werden die ‚Kunstschule Innenstadt‘ in Aurich mit 1,44 Millionen Euro, der Kindergarten Nesse mit 339.000 Euro, das Integrationshaus an einer Grundschule in der Stadt Weener mit 1,07 Millionen Euro und die Schaffung eines Bürgerzentrums mit dem Namen ‚Campus Ihrhove‘ in der Gemeinde Westoverledingen  mit 1,315 Millionen Euro bezuschusst. Finanziert werden jeweils bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die Mittel dafür werden zu drei Vierteln vom Bund und zu einem Viertel vom Land Niedersachsen bereitgestellt.

„Das sind wichtige Projekte sowohl für die Kommunen, insbesondere aber auch für die regionalen Unternehmen, die mit der Umsetzung der Baumaßnahmen beauftragt werden“, betonte Ulf Thiele. „Dadurch werden Arbeitsplätze gesichert“, was gerade in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit, wie sie durch die Corona-Krise entstanden sei, umso bedeutsamer sei. „Von daher freue ich mich sehr über die Zuwendungsbescheide“, so Ulf Thiele.

Ulf Thiele: 5G-Anschluss Beginn einer Offensive für den digitalen Ausbau – CDU-Landtagsabgeordneter hatte Gespräche zwischen Stadt Emden und Vodafone moderiert

„Das sind richtig gute Nachrichten in schweren Zeiten“, freut sich Ulf Thiele über die zwischen der Stadt Emden und dem Mobilfunkunternehmen Vodafone vereinbarte Installation der 5G-Mobilfunktechnik im Industrie- und Gewerbecampus Frisia in Emden. „Diese Kooperation zwischen Stadt und Vodafone sichert die Zukunftsfähigkeit des Standortes“, ist der CDU-Landtagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion überzeugt. Ulf Thiele hatte die Gespräche zwischen der Stadt Emden und dem Mobilfunkanbieter initiiert und maßgeblich begleitet. „Ich hoffe, dass jetzt der Ausbau zügig vonstattengeht“, so Ulf Thiele, „denn es gibt in Ostfriesland und niedersachsenweit noch zahlreiche Regionen, die möglichst schnell auf den modernen Mobilfunkstandard umgestellt werden müssen“.

Mit dem 5G-Netz sind völlig neue funkbasierte Anwendungen möglich. Abläufe werden präziser gestaltet, die Effizienz in der Produktion und der Logistik enorm gesteigert. Emden sei als wichtiger Standort der VW-Produktion und zahlreichen Zulieferbetrieben in der Region ein „enorm wichtiger Wirtschaftsstandort“. Deshalb sei es richtig, den 5G-Standard hier zügig einzuführen. „Entscheidend ist die Infrastruktur und dazu gehört die digitale Leistungsfähigkeit ebenso wie ein gut ausgebautes Hafen-, Bahn- und Straßennetz.“

„Mit dem durch die Stadt Emden betriebenen Frisia-Technologiepark sollen weitere Synergien in Zulieferung, Logistik, Wissenschaft, Innovation und technologischer Schlagkraft gebündelt werden. Der bis auf eine Größe von rund 100 Hektar anwachsende Gewerbepark kombiniert entscheidende Kräfte“, erklärte die Stadt Emden in einer Pressemitteilung zur Kooperation mit Vodafone. Ausdrücklich lobte Ulf Thiele den Innovationswillen sowohl der Stadt Emden wie auch von Vodafone, aber auch die Unterstützung derartiger Projekte durch das Land Niedersachsen.

Die flächendeckende Einführung des 5G-Mobilfunkstandards im Technologiepark Frisia versteht Ulf Thiele dabei nur als „Beginn einer Technologieoffensive in diesem Bereich in dieser Region“. Die aktuelle Corona-Krise mit ihren Folgen wie Home-Office und Home-Schooling zeige zum einen das enorme Potential, aber auch die Notwendigkeit, den Ausbau der digitalen Infrastruktur schnell voranzutreiben. „Auch hier stehen wir vor großen Aufgaben“, ist der CDU-Landtagsabgeordnete überzeugt.

Neustart des Tourismus in Ostfriesland und auf den Ostfriesischen Inseln – Positionspapier

Für die Wirtschaft und die Menschen in Ostfriesland einschließlich der ostfriesischen Inseln sind der Tourismus und Fremdenverkehr eine wichtige Basis um Einkommen und Wohlstand zu erwirtschaften. Die aktuelle Corona-Krise hat die Branche von einem optimistischen Start in das Jahr 2020 auf praktisch null zurückgeworfen – die Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe sowie private Unterkünfte sind geschlossen, zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in Kurzarbeit oder bereits entlassen, viele Betriebe kämpfen um das wirtschaftliche Überleben. Die Mitarbeiter erfahren massive Einkommenseinbußen und haben Sorge um ihre Arbeitsplätze.

Die von Bundes- und Landesregierungen als auch den Kommunen mit Augenmaß erlassenen und konsequent durchgesetzten Beschränkungen führten wesentlich zur Eindämmung des Corona-Virus. Dieser Erfolg wäre ohne das sehr disziplinierte und solidarische Verhalten der Bevölkerung nicht denkbar gewesen. Die Infektions- und Krankenzahlen gehen derzeit zurück. Deshalb ist eine vorsichtige Rücknahme von Beschränkungen – auch für den Fremdenverkehr und Tourismus, die Freizeitwirtschaft sowie die Gastronomie – sinnvoll und möglich. Auch aus familienpolitischer Sicht ist es geboten, kontrolliert und mit Augenmaß, Freizeit- und Erholungsangebote schrittweise wieder zuzulassen. Die mehrwöchigen Beschränkungen wurden und werden von den Familien mit großem persönlichem Einsatz getragen, sind jedoch für die Kinder wie für ihre Eltern oftmals herausfordernd. Für sie sollten jetzt, nachdem das Infektionsgeschehen rückläufig ist, kontrolliert und unter dem Gebot des persönlichen und allgemeinen Gesundheitsschutzes, mehr Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Erholung eröffnet werden.

Vor diesem Hintergrund und nach zahlreichen Gesprächen sowie einer Videokonferenz mit wichtigen Akteuren der Tourismuswirtschaft der Region haben die Unterzeichnenden für die CDU Ostfriesland folgendes Positions- und Forderungspapier erarbeitet, das die Wiederbelebung des Tourismus und Fremdenverkehr in der Region unterstützen soll. Es steht unter dem Gebot des weiterhin konsequenten Schutzes der Gesundheitssysteme vor Überlastung. Jeder Schritt der Öffnung wie der Beschränkung bedarf daher regelmäßiger Überprüfung mit Blick auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens. Eine regionale und sektorale Herangehensweise scheint dabei sinnvoll.

1. Stufenweise Belebung von Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie

Der Vorschlag der Wirtschafts- und Tourismusminister von Baden-Württemberg, NordrheinWestfalen und Niedersachsen, die touristischen und gastronomischen Strukturen schrittweise möglichst bis zum 25. Mai 2020 wieder hochzufahren sowie der sektorale Ansatz dieses Konzeptes, werden ausdrücklich begrüßt. Jeder zusätzliche Schritt der kontrollierten Rücknahme von Beschränkungen muss dabei unter dem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens stehen.

Die Öffnung der Destinationen für Tagestouristen sollte dabei – insbesondere auf den Inseln – am Ende dieser Entwicklung stehen und nur unter dem Vorbehalt eines weiterhin rückläufigen Infektionsgeschehens ermöglicht werden. Es besteht die Sorge, dass der geregelte und kontrollierte Zugang zu den Inseln seitens der Fährbetriebe sowie der Kommunen ansonsten nicht gewährleistet werden kann.

Die Basis für eine solche schrittweise Wiederbelebung des Tourismus und Hotel- und Gastronomiegewerbes haben der DeHoGa, die Tourismusverbände und Kammern gelegt, die trotz der harten Einschnitte mit großer Besonnenheit reagiert, konsequent kommuniziert und zugleich kompetent Konzepte und Hilfestellungen für das Wiederanfahren der Betriebe erarbeitet haben. Ihnen gilt besonderer Dank für das bisher Geleistete, verbunden mit der Aufforderung, die schrittweise Öffnung ebenso konsequent konzeptionell und mit Beratung und Unterstützung zu begleiten.

2. Verantwortung der Betriebe für den gelingenden Infektions- und Gesundheitsschutz

Bedingung für die gelingende Wiederbelebung der Tourismus- und Gastronomiewirtschaft unserer Region ist die Einhaltung der Umgangs- und Kontaktbeschränkungen und der Arbeitsschutzbestimmungen, die von Bund, Land und Kommunen verfügt sind und stetig der aktuellen Lage angepasst werden. Dafür ist es erforderlich, für alle Bereiche und für jede Einrichtung Abstands- und Hygienekonzepte zu erstellen, die Gäste darüber offensiv zu informieren und das Personal intensiv zu schulen. So muss sichergestellt werden, dass die geltenden Vorschriften angewandt und durchgesetzt werden. Die Unternehmen und Einrichtungen tragen zentrale Verantwortung dafür, dass es gelingt, ihren Wirtschaftszweig unter Einhaltung des Infektionsschutzes für Gäste, Mitarbeiter und Bevölkerung wiederzubeleben und einen erneuten Lockdown zu vermeiden.

3. Landesverordnungen für den Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus sowie Möglichkeiten der regionalen Anwendung und Auslegung

Die von Bund und Land zum Schutz der Menschen vor Infektionsrisiken erlassenen Regelungen sind teilweise grundsätzlich und/ oder allgemein verfasst. Aufgabe der Landkreise ist es, diese im Wege der Allgemeinverfügung regional zu verifizieren. Diese Vorgehensweise ist bei der Wiederzulassung touristischer Aktivitäten unbedingt sinnvoll. So können differenzierte Regelungen für den Inseltourismus angezeigt sein.

Zudem müssen die Behörden vor Ort differenziert auf ihre individuelle Lage reagieren können. Infektionen zum Beispiel auf einer Insel oder in einem Küstenort dürfen nicht zum kompletten Lock down der anderen Inseln und der Küste oder gar dem ganzen Land führen. Die Landesverordnungen sollten regionalisiert und in der Entscheidungskompetenz der zuständigen Landkreise umgesetzt werden.

Zu ihrer Unterstützung sollte das Landesgesundheitsamt – dem Beispiel von SchleswigHolstein und Mecklenburg-Vorpommern folgend –  seuchenhygienische Regeln formulieren.

4. Reisefreiheit

Derzeit ist die Reisefreiheit auch innerhalb Deutschlands teilweise beschränkt. Diese muss schnellstmöglich wiederhergestellt werden. Um eine zu hohe überregionale Fluktuation der Gäste dennoch zu vermeiden, ist die Festlegung einer Mindestaufenthaltsdauer in der jeweiligen Unterkunft von fünf Tagen sinnvoll und umsetzbar.

Für die Wiedererlaubnis der Nutzung einer Zweitwohnung muss die Vorlage einer Zweitwohnsitzbescheinigung wenigstens eines Familienmitgliedes der in direkter Linie verwandten Immobiliennutzer Voraussetzung sein. Freunde und weitere Anverwandte sind von der Nutzung bis auf weiteres auszuschließen.

Das Meldewesen für Übernachtungsgäste muss von gewerblichen Vermietungen (Hotels) konsequent auch auf private Unterkünfte ausgedehnt werden, um bei einer Zunahme von Infektionen die Infektionswege und Kontakte der Betroffenen einfacher, schneller und effektiver nachvollziehen zu können.    

5. Personal- und Testkapazitäten der Gesundheitsämter

Der Infektionsschutz steht und fällt mit der Qualität der Arbeit der zuständigen Gesundheitsämter bei den jeweiligen Kreisbehörden. Diese müssen personell aufgestockt werden und bei der Infektionsbekämpfung und -kontrolle qualifizierte Hilfe vom Landesgesundheitsamt erhalten.

Die Aufstockung der Testkapazitäten gerade auch in den Tourismusdestinationen wird ebenfalls eine wichtige Grundlage für die Wiederbelebung des Tourismus sein. So können Infektionsfälle schnell erkannt, Infektionsketten ermittelt und unterbrochen werden. 

Grundlage der Infektionskontrolle ist die vollständige Kontaktnachverfolgung bei jedem Neuinfizierten. Wenn die Kontaktnachverfolgung nicht gelingen würde, bestünde die Gefahr, dass eine neue Infektionsdynamik entsteht. Deshalb sind auf die geöffneten touristischen Übernachtungskapazitäten angepasst in den Gesundheitsämtern zusätzliche Personalkapazitäten (ein Team aus 5 Personen je 20.000 Personen) aufzubauen.

6. Behördliche Unterstützung für den Fährbetrieb zu den Inseln

Eine besondere Funktion für den Fremdenverkehr und Tourismus auf den Ostfriesischen Inseln haben die Fährbetriebe, die mit ihren Fahrgastschiffen die Gäste, aber auch Arbeitnehmer und Einwohner zu den Inseln und zurück aufs Festland bringen. Wenn der Inseltourismus wieder anläuft, haben sie eine Schlüsselrolle, um den Zugang zu den Inseln zu organisieren und die Auflagen durchzusetzen. Sie benötigen hierfür administrative Unterstützung der Behörden, insbesondere um die Zugangsberechtigung der Gäste feststellen zu können.

7. Transparentes Informationskonzept

Um eine breite Akzeptanz des Neustarts der Tourismuswirtschaft in Ostfriesland in der gesamten Bevölkerung zu erreichen, ist eine abgestimmte, offensive, transparente und breit angelegte Kommunikation der Schritte, Auflagen und Maßnahmen durch alle an der Umsetzung mitwirkenden Akteure erforderlich. Die gültigen und geplanten Maßnahmen sollten durch die Behörden, unterstützt durch die Tourismusverbände und den DeHoGa, insbesondere der einheimischen Bevölkerung dargestellt und begründet werden. Die Kommunikationsstrategie sollte auch durch das Land Niedersachsen unterstützt und mit ihm abgestimmt werden. Denkbar ist ein regelmäßig zu veröffentlichender Meilensteinplan, in dem abzulesen ist, unter welchen Voraussetzungen und wann der nächste „Lockerungsmeilenstein“ erfolgen kann.

8. Zusammenarbeit mit Nachbarländern

Es ist enttäuschend, dass sich die Ministerpräsidenten in ihrer Konferenz am 30. April 2020 mit der Bundeskanzlerin über Fragen der Wiedereröffnung von Hotels, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen nicht verständigen konnten. Wir hätten uns hier eine einheitliche Regelung gewünscht, um Wettbewerbsgleichheit zu gewährleisten. Nun muss Niedersachsen in eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten entscheiden.

Die Wirtschafts- und Tourismusminister der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben vor wenigen Tagen ein gemeinsames 3-Phasen-Szenario zur schrittweisen Belebung der Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie unter Wahrung des Gesundheitsschutzes bis zum 25. Mai vorgelegt. Wir unterstützen dieses gemeinsame Vorgehen, derweil zahlreiche Urlaubsgäste an der Nordsee und auf den ostfriesischen Inseln aus den beiden südlicher gelegenen Bundesländern stammen.

Ebenso wichtig ist aber auch eine Zusammenarbeit mit den Nachbarländern SchleswigHolstein und Mecklenburg-Vorpommern, da hier die touristischen Strukturen ähnlich denen in Niedersachsen sind.

9. Finanzieller Rettungsschirm für den Tourismus

Für zahlreiche Wirtschaftsbereiche wurden im Zuge der Pandemiebekämpfung finanzielle Rettungsschirme in Form von verfallenden Zuschüssen und erleichterten Kreditbedingungen geschaffen. Diese sind jedoch nur unzureichend auf die von Tourismus und Fremdenverkehr abhängigen Betrieben und privaten Anbieter angepasst. Deshalb braucht es die Entwicklung passgenauer Maßnahmen und Förder-, insbesondere aber Zuschussprogramme. Denn einmal entgangene Einnahmen in Tourismus und Fremdenverkehr können nicht durch künftige Einnahmen ausgeglichen werden – ein nicht erlebter Urlaub kann nicht nachgeholt werden.

Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie für ein Jahr ist nicht hinreichend, um den Betrieben die Möglichkeit zu geben, die Einbußen dieser Saison zurückzuverdienen. Da auf absehbare Zeit nur begrenzt Einnahmen erzielt werden, wirkt diese Steuersatzminderung zudem nur sehr eingeschränkt. Sinnvoll wäre die Ausweitung der Steuersatzsenkung über einen längeren Zeitraum, mindestens bis Ende 2023.

Zudem unterstützen wir grundsätzlich das 6-Punkte-Sofortprogramm des Tourismusverbandes Niedersachsen und insbesondere die Forderung für ein gezieltes touristisches Investitionsprogramm sowie die Anpassung laufender Förderprogramme (zumeist EU- und/ oder GRW-Mittel-finanziert) an die Corona-Bedingungen. Die laufende Projektfinanzierung darf nicht gefährdet, neue Investitionen müssen – trotz der jetzt geschwächten Eigenkapitalsituation vieler Betriebe – dringend gefördert werden. Ein „Rettungsschirm“ für den Tourismus Dieser sollte auch die auf längere Sicht wirtschaftlich schwierige Lage der Reisebüros und der Reiseveranstalter berücksichtigen.

Autoren:

Sven Behrens – Vorsitzender der CDU Ostfriesland

Björn Fischer – Vorsitzender CDU-Kreisverband Wittmund

Ulf Thiele – Mitglied des Niedersächsischen Landtages

01. Mai 2020

Wahlkreisbüro

Ulf Thiele
Ledastr. 11
26789 Leer
 
Telefon: 0491 – 91 96 12 9
Fax: 0491 – 91 91 06 9
simone.schonvogel@ulf-thiele.de

Newsletter

Melden Sie sich für meinen Newsletter an...

Folgen Sie mir