Kommunales Bürokratierückbaugesetz:CDU fordert Entlastung für Ostfrieslands Rathäuser

Thiele: Mehr Handlungsfreiheit für die Kommunen

Landkreis Leer/Hannover. Mit einem Kommunalen Bürokratierückbaugesetz will die CDU-Landtagsfraktion die Städte, Gemeinden und Landkreise spürbar entlasten. Den Gesetzentwurf bringt die Fraktion in der kommenden Woche in den Niedersächsischen Landtag ein. Ziel ist es, kommunale Verwaltungen von unnötigen Vorgaben, Berichtspflichten und Doppelstrukturen zu befreien, damit vor Ort wieder mehr Zeit, Personal und Geld für die eigentlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge zur Verfügung stehen.

Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele, stellvertretender Vorsitzender und Sprecher für Haushalt und Finanzen der CDU-Landtagsfraktion: „Unsere Kommunen in Ostfriesland leisten jeden Tag Enormes. Gerade kleinere Rathäuser, Gemeinden und Samtgemeinden stehen aber zunehmend unter Druck: Fachkräftemangel, immer neue Dokumentationspflichten und wachsende Anforderungen aus Hannover binden Kapazitäten, die vor Ort dringend gebraucht werden. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die kommunale Handlungsfähigkeit stärken und überflüssige Bürokratie abbauen.“

Der Gesetzentwurf sieht dazu eine Reihe konkreter Änderungen vor. So sollen diverse landesrechtliche Pflichten gestrichen oder vereinfacht werden, die Kommunen bislang personell und organisatorisch belasten. Unter anderem sollen Berichtspflichten und Anzeigeverfahren entfallen, doppelte Datenerfassungen vermieden und kommunale Zuständigkeiten dort reduziert werden, wo sie keinen erkennbaren Mehrwert schaffen.

Zudem will die CDU die aktuell geltenden Erleichterungen bei der Aufstellung kommunaler Jahresabschlüsse bis einschließlich 2028 verlängern. „Gerade kleinere Kommunen und Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden profitieren davon erheblich. Das ist auch für viele Kommunen in Ostfriesland von großer Bedeutung“, so Thiele. „Wenn Verwaltungen weniger Zeit mit dem Abarbeiten formaler Rückstände verbringen müssen, können sie sich stärker auf Investitionen, Genehmigungen, Kinderbetreuung, Schulen, Feuerwehren und die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger konzentrieren.“

Nach den Vorstellungen der CDU-Fraktion soll mit dem Gesetz insgesamt mehr Vertrauen in die kommunale Eigenverantwortung gesetzt werden. Kommunen wissen selbst am besten, wie sie ihre Aufgaben vor Ort sachgerecht und bürgernah erfüllen. Weniger kleinteilige Vorgaben aus dem Land bedeuten deshalb nicht weniger Qualität, sondern oft mehr Effizienz und schnellere Entscheidungen.

„Gerade für die Kommunen in Ostfriesland liegt darin ein konkreter Vorteil: Viele Städte und Gemeinden arbeiten seit Jahren an der Belastungsgrenze. Jeder abgebaute Bericht, jedes vereinfachte Verfahren und jede vermiedene Doppelarbeit schafft Freiräume – personell, organisatorisch und finanziell. Diese Freiräume werden vor Ort dringend gebraucht, um Infrastruktur zu erhalten, Investitionen umzusetzen und das Leben in unseren Städten und Gemeinden attraktiv zu gestalten“, so Thiele. Es dürfe nicht sein, dass unsere Kommunen immer neue Aufgaben übertragen bekommen, während sie zugleich mit immer mehr Bürokratie belastet werden, betont er in einer Mitteilung zu dem Gesetzentwurf. Wer starke Kommunen wolle, müsse ihnen auch die Möglichkeit geben, handlungsfähig zu bleiben.

Die CDU-Fraktion verbindet mit dem Gesetzentwurf die Erwartung, dass er im Landtag sachlich und im Interesse der Kommunen beraten wird. „Ich appelliere an die rot-grüne Mehrheit, diesen Gesetzentwurf nicht aus parteipolitischen Gründen abzulehnen“, so Thiele abschließend. „Gerade in Ostfriesland brauchen die Rathäuser, Städte, Gemeinden und Landkreise mehr Luft zum Arbeiten und keine ideologischen Blockaden. Wer die kommunale Ebene ernst nimmt, sollte diesem Vorschlag offen begegnen und ihn im Sinne unserer Kommunen positiv beraten.“

Den Gesetzentwurf finden Sie hier:

https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_19_12500/10501-11000/19-10930.pdf


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