Thiele: Thiele: Landesregierung lässt bei Gänsefraßschäden verlässliche Haltung vermissen
Hannover/Ostfriesland. Das grün-geführte Umweltministerium verlor im Frühling des vergangenen Jahres vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg In eine Klage gegen die Entscheidung des SPD-geführten Innenministeriums, einem Landwirt Entschädigung für durch Gänse angerichtete Schäden zuzubilligen. Jetzt hat es die Berufung gegen das Urteil zurückgezogen. Der Landtagsabgeordnete Ulf Thiele will wissen, welche Konsequenz dies jetzt für die Entschädigung von Landwirten hat, die von Fraßschäden durch Gänse betroffen sind.
Worum genau geht es? Einem ostfriesischen Landwirt war vom Niedersächsischen Innenministerium eine Entschädigung für extreme Gänsefraßschäden zugesprochen worden. Grund dafür waren massive Fraßschäden durch die Rast regelrechter Wildgänse-Kolonie. Außerdem wurden seine Grünflächen extrem durch Kot verschmutzt. Der Abschuss des Federviehes wurde durch das Umweltministerium allerdings verboten. Um sein Milchvieh zu versorgen, musste der Landwirt letztlich teures Futter, wie beispielsweise Silage, zuzukaufen. Das Niedersächsische Umweltministerium klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg – also gegen die eigene Landesregierung – und verlor im Frühjahr 2024. Gegen dieses Urteil legte das Umweltministerium Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg ein. Im Dezember dann der Rückzug. Das Umweltministerium zog die Berufung zurück. Das Urteil des Verwaltungsgerichts und die Entscheidung des Innenministeriums sind damit rechtskräftig. Der Landwirt hat jetzt Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 75.000 Euro.
Woher dieser Sinneswandel? Und mit welchen Konsequenzen? Das möchte nun der Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (CDU) mit einer Parlamentarischen Anfrage erfahren. Denn die Entscheidung kann auch die Rechtlage für alle weiteren von Gänsefraßschäden betroffenen Landwirte haben. „Das gesamte Verfahren ist schon ein Stück aus dem Tollhaus. Das zwei Ministerien ein und derselben Landesregierung gegeneinander vor Gericht ziehen, habe ich noch nicht erlebt. Dieser Streit wurde viel zu lange auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen. Man könnte fast über diese Posse lachen, dafür ist die Lage aber zu ernst, denn auf Dauer kann eine derartige Situation existenzbedrohend für betroffene Halter von Nutztieren sein“, so Thiele zum Hintergrund seiner Anfrage.
Immerhin habe nach über einem Jahr auch das grün-geführte Umweltministerium bemerkt, wie absurd dieser unglaubliche Vorgang sei und nach der Schlappe vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg die Berufung zurückgezogen. „Die Unsicherheit jedoch bleibt, denn es ist alles andere als sicher, dass nun alle betroffenen Landwirte entsprechend entschädigt werden“, schätzt Thiele die Rechtslage nach der Entscheidung ein. Daher will er nun von der Landesregierung wissen, wie in Zukunft mit derartigen Forderungen verfahren werde. Dabei sei von großem Interesse, woher der Sinneswandel komme und das Umweltministerium die Berufung zurückgezogen habe. „Sicherlich stellen sich nun viele andere betroffene Landwirte die Frage, welche Konsequenzen sich aus der Anerkennung des Schadensausgleichs für ihre Betriebe ergeben und ob es künftig landesweit einheitliche Regelungen geben wird. Ebenso wichtig ist es, zu klären, ob derartige Entschädigungen EU-rechtskonform sind. Diese Entscheidung mag für den betroffenen Landwirt eine Erleichterung sein, doch für viele seiner Berufskollegen in Niedersachsen, die sich in ähnlichen Situationen befinden, bleiben zahlreiche Fragen unbeantwortet“, so Thiele.
Die Landesregierung müsse jetzt klarstellen, wie sie zukünftig mit solchen Schadensfällen umgehen will. Thiele fordert daher Rechtssicherheit für die Landwirte. Wenn das Land den Abschuss der Wildgänse verbiete, müsse es im Umkehrschluss bereit sein, die finanziellen Folgen für die betroffenen Betriebe zu tragen. Gleichzeitig fordert der CDU-Abgeordnete die Landesregierung auf, Maßnahmen zu prüfen, um Fraßschäden langfristig zu minimieren. Dazu gehören gezielte Bestandskontrollen bei Wildgänsen sowie praktikable Schutzmaßnahmen für landwirtschaftliche Flächen. „Statt dieser Wankelmütigkeit erwarte ich von dieser Landesregierung eine klare Haltung und ein entschlossenes Handeln, das sowohl die Interessen der Landwirte als auch die Anforderungen des Naturschutzes berücksichtigt“, so Thiele.