Thiele: Land muss nach Pilotprojekt nun liefern

Jemgum, 9. Juni 2025. Der Arbeitskreis Umwelt und Energie der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag unterstützt das von der Rheider Deichacht entwickelte Schlickmanagement. Statt den Schlick auf der Nordsee zu verklappen, macht es nach fester Überzeugung der umweltpolitischen Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Verena Kämmerling, und dem hiesigen CDU-Landtagsabgeordneten Ulf Thiele aus Stallbrüggerfeld mehr Sinn, das nährstoffreiche Material auf Felder im Deichhinterland, insbesondere auch im Rheiderland zu verbringen. 

Oberdeichrichter Meint Hensmann ging während eines Besuches des Arbeitskreises bei der Rheider Deichacht auf ein vor wenigen Wochen erfolgreich abgeschlossenes Pilotprojekt ein, welches der Verband in Zusammenarbeit mit den Deichrichtern, Landwirten und der Landwirtschaftskammer entwickelt hatte. „Hier handelt es sich um eine Win-Win-Situation für den Küstenschutz, die Umwelt und die Landwirte“, ist Hensmann überzeugt. Entstanden sei das Projekt auf der Basis von Erfahrungswissen früherer Generationen. Bis vor wenigen Jahrzehnten wurden die Ländereien hinter den Deichen mit Schlick aus dem Deichvorland gedüngt, um höhere Erträge zu erzielen. Zudem wurde in der Vergangenheit der Klei für den Deichbau stets aus abgelagertem Schlick der Ems gewonnen. Mit der Lagerung von Schlick auf landwirtschaftlichen Flächen hinter der Deichlinie könnten nicht nur die Erträge gesteigert werden. Zugleich könnten Schlickmengen aus dem Kreislauf der Ems entnommen, Depots für den Deichbau angelegt, der Versalzung des Grundwassers durch Gegendruck binnendeichs gegen den steigenden Wasserdruck außendeichs entgegengewirkt sowie frühere Kleientnahmestellen der zahlreichen früheren Ziegeleien der Region wieder aufgefüllt werden.

In der Pilotstudie kam die Landwirtschaftskammer zu dem Ergebnis, dass Baggergut der Ems aufgrund seiner chemischen und physikalischen Eigenschaften mehrere positive Auswirkungen auf Pflanzen und Böden habe. Dem schloss sich Thiele an: „Es macht sehr viel Sinn, Baggergut aus der Ems nicht in der Nordsee zu verklappen, sondern an Land zu verbringen. Davon profitierten der Küstenschutz, der Grundwasserschutz, die Landwirtschaft und auch der Naturschutz. Die Landesregierung und der Landkreis Leer müssen jetzt dafür sorgen, dass dieses von der Rheider Deichacht entwickelte Verfahren im Rheiderland und darüber hinaus flächendeckend zur Anwendung kommt“, so Thiele. Die CDU-Fraktion will nach Kämmerlings Worten eine Unterrichtung im Umweltausschuss beantragen. „Nach den vielversprechenden Ergebnissen des Pilotprojektes Emsschlick im Rheiderland sollte der Ansatz jetzt weiter ausgerollt werden. Umweltminister Meyer muss dafür sorgen, dass es nun zügig weitergeht. Lippenbekenntnisse reichen nicht“, sagte Kämmerling.

Im weiteren Verlauf des Besuches sprach Hensmann die Auswirkungen des Klimawandels auf den Küstenschutz und die hohe Teekbelastung an den Deichen nach Sturmfluten an. Bei dem Teek handelt es sich aus der fachlicher Sicht Hensmanns nach wie vor um ganz normale Biomasse. Warum dieses Grünmaterial per Gesetz als Abfall definiert und mit sehr hohen Kosten auf Deponien entsorgt werden müsse, erschließe sich ihm nicht. Er schlug vor, die Naturschutzflächen im Deichvorland wieder zu bewirtschaften und zu mähen. Dies würde den Bodenbrütern verlorene Lebensräume zurückgeben, und das Teek-Aufkommen wäre deutlich niedriger. Mit Blick auf die Entsorgungskosten sieht Hensmann das Land Niedersachsen in der Pflicht. „Wir als Deichverbände sollen hier mit den Geldern unserer Beitragszahler zusätzliche Aufgaben übernehmen. Dabei stammt doch das Teeks von den Naturschutzflächen des Landes“, so der Oberdeichrichter und Landwirt. Den Ausführungen schlossen sich Kämmerling und Thiele an.

Dieses Foto zeigt  (von links) Detert Gruis (stv. Oberdeichrichter der Rheider Deichacht), Stefan Michels (Geschäftsführer der Rheider Deichacht), Jonas Pohlmann MdL (halb verdeckt, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz des Niedersächsischen Landtages), Willelm Berlin (Obersielrichter Sielacht Rheiderland), Ulf Thiele MdL (stellvertretender Vorsitzender und haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag), Verena Kämmerling MdL (Sprecherin für Umwelt, Energie und Klimaschutz der CDU-Landtagsfraktion), Reinhard Schüür (Vorstand Rheider Deichacht) und Meint Hensmann (Oberdeichrichter der Rheider Deichacht). Nicht auf dem Bild: Axel Miesner MdL (Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz des Niedersächsischen Landtages). Foto: Wahlkreisbüro Ulf Thiele 

Landesregierung muss endlich den Aus- und Fortbildungsstau bei den Feuerwehren beseitigen!

Die Abschaffung der Truppführerausbildung an der Niedersächsischen Landesbehörde für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) sollte einen signifikanten Kapazitätsgewinn von rund 30 Prozent bei den Aus- und Fortbildungslehrgängen für die Feuerwehren zur Folge haben. Dies hatte die Innenministerin, Daniela Behrens, Ende 2023 angekündigt und gleichzeitig eine deutliche Verbesserung der Aus- und Fortbildungssituation versprochen. Seitdem ist über ein Jahr ins Land gegangen und die Aktiven in den Feuerwehren müssen feststellen: Noch immer müssen Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkammeraden zu lange auf notwendige Aus- und Fortbildungslehrgänge an den NLBK-Standorten in Celle-Scheuen und Loy warten. „Zahlreiche Dozentenstellen an der NLBK sind derzeit unbesetzt und die Anzahl der nicht besetzten Stellen ist sogar noch gestiegen. Waren vor gut einem Jahr acht Stellen frei, sind es nunmehr 13 unbesetzte Dozentenstellen. So kann es nicht weiter gehen“, sagt Ulf Thiele, Landtagsabgeordneter der CDU.

Vor dem Hintergrund der seitens des neuen Kreisbrandmeisters Ernst Berends im Rahmen der Orts- und Gemeindebrandmeistertagung am vergangenen Samstag in Ihrhove Erwartung, das Niedersächsische Innenministerium dürfe nach der „Knall auf Fall eingeführten“ sogenannten modularen Grundlagenausbildung in der Verantwortung der freiwilligen Feuerwehren nicht noch weitere Aufgaben und Verantwortungen des Landes zu dem Kommunen verlagern, fordert Thiele von der Landesregierung, die eigenen Ausbildungskapazitäten des NLBK in Celle-Scheuen und in Loy endlich wieder auszuschöpfen und die unbesetzten Dozentenstellen zu besetzen. „Dass die bisher durch die NLBK des Landes organisierte zweistufige Truppmann- und Truppführer-Ausbildung auf die Kommunen und damit auf die ehrenamtlichen Feuerwehren abgewälzt und dies auch noch unzureichend vorbereitet wurde, ist ein Unding. Innenministerin Behrens darf Ihre Defizite bei der Feuerwehrausbildung nicht auf dem Rücken der ehrenamtlichen Feuerwehren lösen“, kritisiert Thiele das Vorgehen der Landesregierung.

Er unterstreicht, dass auch die Attraktivität der Ausbildungsstandorte in Celle-Scheuen und Loy schnellstmöglich gesteigert werden müsse, denn trotz digitaler Aus- und Fortbildungsangebote bleibe die direkte Ausbildung an Gerät und Technik essentiell. Lehrgänge in Gemeinschaft seien auch wichtig für die Kameradschaft und den unmittelbaren Austausch von Erfahrungen von Aktiven aus unterschiedlichen Kreisen. „Davon leben die Feuerwehren“, so Ulf Thiele weiter. Die Landesregierung müsse daher schneller als bisher die Infrastruktur der NLBK Standorte Celle-Scheuen und Loy modernisieren. „Die von der Innenministerin angekündigte Fertigstellung der Baumaßnahmen in Celle-Scheuen für Ende 2029 ist nicht ambitioniert genug. Vor allem müssen sich die Sanierungsmaßnahmen umgehend auf die Verbesserung der Unterkunftsgebäude für die Lehrgangsteilnehmer konzentrieren.“ Nur wenn die Kapazitäten erhöht und die Unterbringungssituation spürbar verbessert werden, kann das Land wieder in ausreichendem Umfang attraktive Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für die Feuerwehren in Niedersachsen anbieten, unterstreicht Thiele.

Thiele: Politische Stellungnahme nicht mit Gremien der EKD abgestimmt

Hannover/Leer. In einer ausschließlich politischen Stellungnahme hat Prälatin Anne Gidion im Namen der EKD in die Debatte des Deutschen Bundestages über die Anträge der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion zur Migrationspolitik eingegriffen. Nach meiner Kenntnis hat sie das getan, ohne durch Gremien der EKD hierfür legitimiert gewesen zu sein und ohne zuvor mit den Partei- oder Fraktionsspitzen von CDU und CSU Kontakt gesucht zu haben. Dieses Vorgehen kritisiere ich. Die Positionierung war zudem undifferenziert. Sie hatte einen für unsere Kirche unangemessen polarisierenden und verurteilenden Charakter.

Ich wünsche mir, dass sich unsere Kirche mit konstruktiven Beiträgen an der Diskussion beteiligt. Dabei muss sie Antworten auf die Fragen finden, warum Integration allzu oft scheitert und wie sie besser gelingen kann sowie ob und wie Migration nach Europa und Deutschland besser gesteuert werden sollte. Und sie muss sich auch der Frage stellen, wie mit Menschen, die zu uns geflüchtet sind und die hier ihre Mitmenschen an Gesundheit, Leib und Leben bedrohen, umgegangen werden soll. Gleichfalls muss sie sich damit beschäftigen, wie wir unsere Bevölkerung besser vor Gewalt schützen, die von Menschen mit Migrationshintergrund ausgeübt wird und wie wir den Opfern solcher Gewalttaten begegnen können. Diese Frage halte ich übrigens nicht für diskriminierend. Denn unser Staat hat seiner eigenen Bevölkerung gegenüber eine Schutzpflicht zu erfüllen. Diese gilt nach innen wie nach außen.

Sowohl Einheimische als auch Flüchtlinge verdienen Empathie

Es gilt, diese Diskussion zu führen, ohne zu stigmatisieren, aber auch ohne die Probleme und Grenzen der Integration zu leugnen, die wir ja auch in unseren Kirchengemeinden erleben. Wir müssen dabei Empathie und Mitgefühl sowohl für die zu uns Geflüchteten als auch für die hier geborene und lebende Bevölkerung mit ihren Sorgen und Erfahrungen zeigen. Es ist eine anspruchsvolle Aufgabe, dabei auf theologischer Basis Wege und Grenzen des Miteinanders im gegenseitigen Respekt für die unterschiedlichen Sichtweisen aufzuzeigen. Viele der Beiträge der vergangenen Tage wurden dem leider nicht gerecht, sondern begrenzten sich auf eine Empörungsrhetorik, die wenig zielführend war und möglicherweise nur der eigenen Selbstvergewisserung diente.

Die Migrationsbewegungen überfordern das Rechtssystem

Die Migrationsbewegungen der vergangenen Jahre haben den Rahmen, der durch internationales Recht, europäische Verträge sowie unsere grundgesetzlichen Regeln und nationales Recht gesetzt wurde, verlassen. Die fehlende Steuerung ist Basis des Geschäftsmodells von Menschenhändlern und Schlepperbanden, die unter Ausbeutung der Flüchtlinge und ihrer Familien die Lücken und Fehler des Systems nutzen, um Menschen unter schlimmsten, lebensbedrohlichen Umständen nach Europa und insbesondere nach Deutschland zu bringen. Auf derselben Basis und in Kooperation mit diesen Organisationen nutzt das Putin-Regime unser System für eine Form der hybriden Kriegführung, indem es Flüchtlinge ohne Rechtsanspruch auf Asyl über die innereuropäischen Grenzen in die EU schleust.

Die Systeme zur Integration sind überlastet

Das Ergebnis ist eine Überlastung der Systeme. Damit sind nicht zuvörderst die finanziellen Folgen gemeint. Vielmehr fehlt es an Wohnraum, Kapazitäten in Sprachkursen, Schulen und Verwaltungen. Traumatisierte Flüchtlinge haben kaum eine Chance auf eine psychologische Behandlung. Integrationshelfer kommen an ihre Grenzen. Uns gelingt zwar eine Aufnahme der Flüchtlinge. Die Bedingungen für eine erfolgreiche Integration sind jedoch in vielfältiger Hinsicht nicht gegeben. Im Ergebnis müssen wir dem Aufwachsen von Parallelgesellschaften in unserem Land fast tatenlos zusehen. Die Bilder jubelnder Antisemiten am 7. Oktober 2023 in unseren Städten waren ein Ausdruck dieser Entwicklung. Die Kommunen äußern inzwischen deutlich, dass ihre Möglichkeiten der Integrationsarbeit und Aufnahme erreicht und überschritten sind. Aus den unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen, die sich mit viel Engagement und haupt- wie ehrenamtlichem Einsatz in die Integrationsarbeit einbringen – auch in unserer Kirche – ist ebenfalls zunehmend von Überlastungen und systematischer Überforderung zu hören. Es ist bisher nicht gelungen, diese Situation zu ändern. Dies hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit ihren Anträgen angesprochen und Maßnahmen aufgezeigt, um die Situation zu verbessern. In gleicher oder ähnlicher Weise haben sich in der jüngeren Vergangenheit übrigens auch die Ministerpräsidentenkonferenz und verschiedene Bundesländer positioniert.

Parteien der demokratischen Mitte dürfen nicht sprachlos sein

Der Unmut und die Sorge in weiten Teilen der Bevölkerung steigen, wie ich nicht nur aus vielen Bürgergesprächen erfahre, sondern auch der Demoskopie entnehme. Aus meiner Sicht ist darin ein wesentlicher Grund zu suchen, warum radikale Kräfte viel zu viel Zulauf erfahren. Dies zu ignorieren oder sich auf wohlfeile Mahnungen aus dem moralischen Elfenbeinturm zu beschränken, wird der zunehmenden Spaltung unserer Gesellschaft nicht entgegenwirken. Die immer wieder verlautbarte Forderung, ausgerechnet dieses Thema aus einem Wahlkampf herauszuhalten, ist naiv und offenbart ein bemerkenswertes Demokratieverständnis. Die radikalen Kräfte in unserem Land würden diese Sprachlosigkeit der Parteien der demokratischen Mitte zu einem für viele Menschen sehr relevanten Problemfeld zu nutzen wissen. Daher ist es nicht nur legitim, es ist sogar notwendig, in diesem Wahlkampf und in der parlamentarischen Auseinandersetzung Konzepte für eine bessere Steuerung der Migration und für bessere Gelingensbedingungen der Integration zu diskutieren.

Das Parlament ist der richtige Ort für diese Debatte

Zur Kenntnis genommen habe ich unter anderem die Kritik auch von Vertretern der Kirchen daran, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion entschieden hat, diese Diskussion auf der Basis von Anträgen und Gesetzentwürfen im Parlament zu führen. Spätestens diese Kritik hinterlässt erhebliche Zweifel am Verständnis der Aufgaben und Funktionsweise unserer parlamentarischen Demokratie. Wo denn sonst muss diese Debatte geführt werden, wenn nicht in der Herzkammer der Demokratie – in unseren Parlamenten. Wo denn sonst müssen diese Fragen gelöst werden, wenn nicht im Deutschen Bundestag. Auf den Marktplätzen der Republik jedenfalls werden die Herausforderungen unseres Landes nicht gelöst. Das Parlament ist der richtige Ort für diese Debatte. Auch wenn es dort durch das Auseinanderbrechen der bisherigen Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP aktuell keine klaren Mehrheiten gibt, ist und bleibt das Parlament der Ort der ersten Wahl für die politische Debatte und die Lösung der Herausforderungen unseres Landes. Für das Bemühen meiner Partei, diesen Weg zu gehen, hätte ich mindestens Verständnis seitens meiner Kirche erwartet. Über die Kritik an dem parlamentarischen Weg der Debatte bin ich sehr irritiert.

Keine Zusammenarbeit mit der AfD

Hat die Unionsfraktion von in der vergangenen Plenarwoche mit radikalen Parteien zusammengearbeitet? Nein. Sie hat ihre Position in Form von Anträgen zur Diskussion und Abstimmung gestellt. So wie es die Regeln des Parlaments vorsehen. Sie hat sich dazu ausschließlich mit den demokratischen Fraktionen besprochen. Die Anträge waren in einer Weise formuliert, dass die AfD nur in einem Akt der völligen Selbstverleugnung zustimmen konnte. Den anderen demokratischen Parteien ist es leider weder gelungen Änderungsanträge zu formulieren, noch eigene Anträge einzubringen, die es ermöglicht hätten, parlamentarisch zu ringen und Kompromisse zu finden. Sie verlangten allerdings von der Union, ihre Anträge zurückzuziehen und verbanden dies mit dem falschen Vorwurf, CDU und CSU würden ansonsten eine rote Linie in der Zusammenarbeit mit der AfD überschreiten. Diese destruktive Haltung offenbarte nicht nur ein überraschendes Maß an Handlungsunfähigkeit, sondern stellte zugleich auch die parlamentarischen Regeln auf den Kopf. Dass genau diese Vorgehensweise der Fraktionen von SPD und Grünen dann von führenden Vertretern meiner Kirche öffentlich sekundiert wurde, halte ich für nicht nachvollziehbar und im höchsten Maße problematisch.

Die aktuellen Einlassungen werden dem Anspruch, den unsere Kirchenmitglieder an ihre Kirchenführung haben müssen, meines Erachtens nicht gerecht. Sie leisten vor allem eher einen Beitrag dazu, unversöhnliche Haltungen zu verstärken als zu versöhnen. Diese Parteinahme tut der gesellschaftlichen Debatte, aber auch dem Dialog zwischen CDU/CSU und den evangelischen Kirchen nicht gut.

Thiele: Landesregierung lässt bei Gänsefraßschäden verlässliche Haltung vermissen

Hannover/Ostfriesland. Das grün-geführte Umweltministerium verlor im Frühling des vergangenen Jahres vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg In eine Klage gegen die Entscheidung des SPD-geführten Innenministeriums, einem Landwirt Entschädigung für durch Gänse angerichtete Schäden zuzubilligen. Jetzt hat es die Berufung gegen das Urteil zurückgezogen. Der Landtagsabgeordnete Ulf Thiele will wissen, welche Konsequenz dies jetzt für die Entschädigung von Landwirten hat, die von Fraßschäden durch Gänse betroffen sind.

Worum genau geht es? Einem ostfriesischen Landwirt war vom Niedersächsischen Innenministerium eine Entschädigung für extreme Gänsefraßschäden zugesprochen worden. Grund dafür waren massive Fraßschäden durch die Rast regelrechter Wildgänse-Kolonie. Außerdem wurden seine Grünflächen extrem durch Kot verschmutzt. Der Abschuss des Federviehes wurde durch das Umweltministerium allerdings verboten. Um sein Milchvieh zu versorgen, musste der Landwirt letztlich teures Futter, wie beispielsweise Silage, zuzukaufen. Das Niedersächsische Umweltministerium klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg – also gegen die eigene Landesregierung – und verlor im Frühjahr 2024. Gegen dieses Urteil legte das Umweltministerium Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg ein. Im Dezember dann der Rückzug. Das Umweltministerium zog die Berufung zurück. Das Urteil des Verwaltungsgerichts und die Entscheidung des Innenministeriums sind damit rechtskräftig. Der Landwirt hat jetzt Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 75.000 Euro.

Woher dieser Sinneswandel? Und mit welchen Konsequenzen? Das möchte nun der Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (CDU) mit einer Parlamentarischen Anfrage erfahren. Denn die Entscheidung kann auch die Rechtlage für alle weiteren von Gänsefraßschäden betroffenen Landwirte haben. „Das gesamte Verfahren ist schon ein Stück aus dem Tollhaus. Das zwei Ministerien ein und derselben Landesregierung gegeneinander vor Gericht ziehen, habe ich noch nicht erlebt. Dieser Streit wurde viel zu lange auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen. Man könnte fast über diese Posse lachen, dafür ist die Lage aber zu ernst, denn auf Dauer kann eine derartige Situation existenzbedrohend für betroffene Halter von Nutztieren sein“, so Thiele zum Hintergrund seiner Anfrage.

Immerhin habe nach über einem Jahr auch das grün-geführte Umweltministerium bemerkt, wie absurd dieser unglaubliche Vorgang sei und nach der Schlappe vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg die Berufung zurückgezogen. „Die Unsicherheit jedoch bleibt, denn es ist alles andere als sicher, dass nun alle betroffenen Landwirte entsprechend entschädigt werden“, schätzt Thiele die Rechtslage nach der Entscheidung ein. Daher will er nun von der Landesregierung wissen, wie in Zukunft mit derartigen Forderungen verfahren werde. Dabei sei von großem Interesse, woher der Sinneswandel komme und das Umweltministerium die Berufung zurückgezogen habe. „Sicherlich stellen sich nun viele andere betroffene Landwirte die Frage, welche Konsequenzen sich aus der Anerkennung des Schadensausgleichs für ihre Betriebe ergeben und ob es künftig landesweit einheitliche Regelungen geben wird. Ebenso wichtig ist es, zu klären, ob derartige Entschädigungen EU-rechtskonform sind. Diese Entscheidung mag für den betroffenen Landwirt eine Erleichterung sein, doch für viele seiner Berufskollegen in Niedersachsen, die sich in ähnlichen Situationen befinden, bleiben zahlreiche Fragen unbeantwortet“, so Thiele.

Die Landesregierung müsse jetzt klarstellen, wie sie zukünftig mit solchen Schadensfällen umgehen will. Thiele fordert daher Rechtssicherheit für die Landwirte. Wenn das Land den Abschuss der Wildgänse verbiete, müsse es im Umkehrschluss bereit sein, die finanziellen Folgen für die betroffenen Betriebe zu tragen. Gleichzeitig fordert der CDU-Abgeordnete die Landesregierung auf, Maßnahmen zu prüfen, um Fraßschäden langfristig zu minimieren. Dazu gehören gezielte Bestandskontrollen bei Wildgänsen sowie praktikable Schutzmaßnahmen für landwirtschaftliche Flächen. „Statt dieser Wankelmütigkeit erwarte ich von dieser Landesregierung eine klare Haltung und ein entschlossenes Handeln, das sowohl die Interessen der Landwirte als auch die Anforderungen des Naturschutzes berücksichtigt“, so Thiele.

Thiele: „Dringender Handlungsbedarf zur Linderung der Folgen der Blauzungenkrankheit und zum Stopp der Wolfsübergriffe“

Critzum (Rheiderland). Am vergangenen Freitag war der Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (CDU) auf der Schäferei Wilhelm Hensmann in Critzum, um sich, gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Landwirtschaftlichen Hauptvereins Leer, Klaus Borde, der Kreistagsabgeordneten Hildegard Hinderks (Weener, CDU) und Reinhard Schüür (Vorstand der Rheider Deichacht), über die Situation der Schafhalter mit Blick auf die Blauzungenkrankheit in den Herden sowie die sich häufenden Wolfsangriffe zu informieren. Im Ergebnis sieht Thiele dringenden Handlungsbedarf zur Linderung der Folgen der Blauzungenkrankheit in vielen Schafherden sowie zum Stopp der Wolfsübergriffe auf Weideiere.

„Die Situation ist für mich psychisch und auch wirtschaftlich sehr belastend. Es ist schwer zu ertragen, wenn man sieht, wie meine Bestände runtergehen“, sagt Hensmann und skizziert, dass er das Jahr 2024 wohl mit einer Null abschließt, also nicht von seiner Arbeit als Schäfer leben kann. Ursprünglich zählten nach seinen Worten 350 Mutterschafe zu seiner Herde. Derzeit sind es nur noch 280. Aufgrund der Blauzungenkrankheit habe er knapp die Hälfte der Lämmer und – trotz Impfung – knapp 30 Prozent der Mutterschafe verloren. Außerdem ist er mit Blick auf ein Wolfspaar sehr besorgt, dass im Rheiderland auch Weidetierbestände nicht verschont. „Es muss damit gerechnet werden, dass aus dem Wolfspaar schnell ein Rudel wird. Dann wird es hier für uns Nutztierhalter noch schwieriger“, so Hensmann im Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten. An dem Gespräch nahm auch Hensmanns Tochter Talea teil, die zwar in der IT-Branche tätig ist, aber dennoch in die Fußstapfen ihrer Eltern tritt, um die Schäferei zu übernehmen.

 „Es ist offenkundig, dass sich im Rheiderland ein Wolfspaar dauerhaft angesiedelt hat. Nachdem der ständige Ausschuss des Europäischen Rates den Schutzstatus des Wolfes abgesenkt hat, ist es nun an der Zeit, in Deutschland und Niedersachsen das Naturschutzrecht so zu ändern, dass der Wolf endlich reguliert werden kann“, so Thiele. Bund und Land sind spätestens jetzt gefordert. Viel zu lange hätten sich die rot-grünen Entscheidungsträger aufgrund ihrer eigenen ideologischen Hemmnisse hinter der EU-Gesetzgebung versteck und Änderungen des Rechtsrahmens der Berner Konvention sowie der FFH-Richtlinie sogar aktiv blockiert. Thiele betonte, dass Schafhalter mit ihren Tieren einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung des Küstenschutzes leisten. Die Schäferei Hensmann beispielsweise bewirtschafte lange Strecken der Emsdeiche, deren Grasnarbe durch die Schafe gefestigt und damit die Schutzfunktion der Deiche deutlich verbessert werde. „Können die Deiche nicht in dem jetzigen Maße bewirtschaftet werden, droht im Zweifel ein ganzer Landstrich bei Sturmfluten oder Hochwasser im wahrsten Sinne des Wortes unterzugehen. Die Hochwasserereignisse des vergangenen Winters sollten uns Mahnung genug sein“, so Thiele.

Auch mit Blick auf die Blauzungenkrankheit, die den Haltern von Wiederkäuern, insbesondere Schafen, erheblich zusetzt, fordert Thiele bessere Entschädigungen und präventive Maßnahmen, um den betroffenen Landwirten zu helfen. „Tierseuchen wie die Blauzungenkrankheit verursachen nicht nur massives Tierleid, sondern führen auch zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten der Tierhalter. Besonders betroffen sind oft auch Betriebe, deren Tiere gesund bleiben, die aber aufgrund staatlicher Maßnahmen wie Vermarktungsverboten und Preisrückgängen schwer belastet werden.“ Dabei verwies Thiele auf einen aktuellen Erschließungsantrag der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag. Um den wirtschaftlichen Folgen entgegenzuwirken, sei die rot-grüne Landesregierung gefordert, im Rahmen einer Bundesratsinitiative die Entschädigungsregelungen der Tierseuchenkassen nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Die derzeitige Regelung sehe leider nur Entschädigungen bei behördlichen Tötungsanordnungen vor. Tierhalter, deren Bestände trotz Impfung erheblich betroffen seien oder die wirtschaftlichen Verluste durch Tötungen in Sperrbezirken erleiden, würden nicht erfasst. „Hier werden viele Tierhalter und damit bäuerliche Familienbetriebe im Regen stehen gelassen“, so Thiele. Bedauerlich sei, dass Rot-Grün diese massive Not der Betriebe bisher nicht erkennen wolle. Dabei sei es doch gerade die Schäfereien in Norddeutschland, die mit ihren Tieren aufgrund der Deichsicherung aktiven Küstenschutz betreiben würden. Das ist nach Thieles Einschätzung noch nicht bei allen politischen Entscheidungsträgern angekommen.

Wahlkreisbüro

Ulf Thiele
Ledastr. 11
26789 Leer
 
Telefon: 0491 – 91 96 12 9
Fax: 0491 – 91 91 06 9
simone.schonvogel@ulf-thiele.de

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