Am gestrigen Donnerstag, den 12. Oktober, habe ich als Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages ein Organstreitverfahren vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof gegen die Landesregierung auf den Weg gebracht, um dort feststellen zu lassen, dass die Landesregierung mein Recht aus Artikel 24, Absatz 1 der Niedersächsischen Verfassung verletzt hat.
Hier mein Statement.
Wahlkreisbüro
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