„Land Niedersachsen fördert Sportstättensanierung in Ostfriesland“

6. Juli 2021

Fünf kommunale Sportstätten in Ostfriesland profitieren in 2021 vom Sportstättensanierungsprogramm des Landes. Dieses hat ein Gesamtvolumen von bis zu 100 Millionen Euro von 2019 bis 2022 und wurde aus der sog. VW-Milliarde, also der Strafzahlung des VW-Konzerns an das Land Niedersachsen, gespeist. Im dritten des auf vier Jahre angelegten Programms werden insgesamt 55 kommunale Maßnahmen mit einer Landeszuwendung bedacht. Hierfür stehen im Haushaltsjahr 2021 insgesamt 19 Millionen Euro zur Verfügung.

„Es zahlt sich aus, dass das Land die Sondereinnahme aus der VW-Milliarde nicht kurzfristig verkonsumiert, sondern in längerfristig wirkende Investitionsprogramme investiert hat. Jetzt profitieren wir auch in Krisenzeiten und trotz der Corona-Pandemie, von diesen Rücklagen. Für die Gemeinden Friedeburg, Westoverledingen, Ostrhauderfehn, die Stadt Leer und den Landkreis Aurich freue ich mich sehr“, kommentierte Ulf Thiele (Stallbrüggerfeld), Landtagsabgeordneter und haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion die Sportstättenförderung 2021 des Landes.

Konkret erhalten nach Auskunft des Niedersächsischen Innenministeriums folgende Kommunen in Ostfriesland 2021 eine Förderung:

Friedeburg – Sanierung der Sporthalle am Schützenweg – Baujahr 1965 / 92.489,00 €
Westoverledingen – einer Turnhalle in Völlernerfehn – Baujahr 1967 / 400.000,00 €
Ostrhauderfehn – Sanierung der Turnhalle der Grundschule O’fehn – Baujahr 1967 / 400.000,00 €
Leer (Ostfriesland) – Sanierung der Turnhalle der Eichenwallschule – Baujahr 1976 / 400.000,00 €
LK Aurich – Sanierung der Außensportanlage der BBS Aurich – Baujahr 1975 / 368.298,00 €

Das Innenministerium wies zudem auf Folgendes hin: Entsprechend den in der Förderrichtlinie festgelegten Förderkriterien werden im Jahr 2021 erneut hauptsächlich Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für die Sanierung und Modernisierung von Sporthallen (Turnhallen) und Hallenschwimmbädern gefördert. Erstmalig sind auch Sportplätze und Laufbahnen unter den zu fördernden Maßnahmen. Unter Berücksichtigung insbesondere des Alters der Sportstätten, der Verbesserung des energetischen Zustands, der Auslastung sowie einer regional ausgewogenen Verteilung können 55 Förderanträge positiv beschieden werden, die bis zum 11.06.2021 entscheidungsreif gewesen sind. Darunter befinden sich 41 Sporthallen, eine Spitzensportstätte, drei Hallenschwimmbäder sowie sieben Sportplätze und drei Laufbahnen.


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