„Rektoren-Stellen attraktiver machen“ – Ulf Thiele fordert bessere Bezahlung für Grundschulleiter in Niedersachsen

23. März 2017

Landkreis Leer/Hannover, 23. März 2017.- Für eine deutlich bessere Bezahlung von Grundschul-Rektoren hat sich der CDULandtagsabgeordnete und Generalsekretär der CDU in Niedersachsen, Ulf Thiele aus Remels ausgesprochen. „Geld ist sicher nicht alles“, so Ulf Thiele in einer Pressemitteilung, „aber ohne eine vernünftige Bezahlung werden noch weitere Leitungspositionen vakant“, ist der Politiker überzeugt. Derzeit ist in Niedersachsen jede dritte Rektorenstelle an Grundschulen unbesetzt. Für die dramatische Situation macht Ulf Thiele namentlich Kultusministerium Frauke Heiligenstadt (SPD) verantwortlich.
Schon 2014 hatte die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag in einem umfassenden Antrag eine bessere Besoldung von Grundschulleitern, eine schrittweise Absenkung ihrer Unterrichtsverpflichtung auf 50 Prozent sowie eine bessere personelle Ausstattung der Grundschulen durch mehr Verwaltungsunterstützung und Schulsozialarbeiter gefordert. Der Antrag wurde jedoch mit den Stimmen von SPD und Grünen abgelehnt. „Das Problem ist also seit Langem bekannt, doch Rot-Grün tut nichts zur Lösung“, kritisiert Ulf Thiele. „Man schreibt die Stellen immer wieder aus, ändert aber nichts an den Rahmenbedingungen.“ Es gebe genügend qualifizierte Lehrkräfte, ist der Abgeordnete überzeugt, aber die zu besetzenden Stellen seien gerade auf dem Lande „zu unattraktiv“. Daran müsse dringend gearbeitet werden.
So fordert die CDU-Fraktion im Landtag, das Gehalt von Grundschulrektoren generell mindestens auf eine Besoldung nach A13 zu erhöhen. Das entspricht einem Bruttogehalt von bis 4.974 Euro. Außerdem sollen Lehrer, die eine Schulleiterstelle an einer einzügigen Grundschule im ländlichen Raum annehmen, zusätzlich zur regulären Besoldung eine „Dorfschulprämie“ erhalten. Die Prämie soll Lehrkräfte motivieren, sich der Herausforderung ‚kleine Grundschule‘ zu stellen und für diese Aufgabe in eine ländliche Region zu ziehen. In den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit sollen sie einen monatlichen Zuschlag zur regulären Besoldung erhalten.


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