Thiele: Landesregierung muss endlich für Erhalt der Küstenfischerei kämpfen

Leer.

Malerische Küstendörfer wie beispielsweise Greetsiel oder Ditzum an denen Fischkutter mit fangfrischen Krabben anlanden: Damit kann schon bald Schluss sein. Zumindest, wenn es nach einem Aktionsplan der EU-Kommission geht. Darin wird undifferenziert ein weitgehendes Verbot der Schleppnetzfischerei in den Schutzgebieten gefordert. Diese jedoch sind die wichtigsten Fanggebiete der Krabben- und der Muschelfischer. Und ein aktuelles Gutachten weist nach, dass diese kaum Einfluss auf die Bodensituation in den Fanggebieten haben. Daher beantragt die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag einen Fünf-Punkte-Entschließungsantrag, mit dem sich das Parlament für die Belange der kleinen Küstenfischerei positionieren soll. Darin wird die Landesregierung unter anderem aufgefordert, sich auf nationaler und europäischer Ebene für eine differenzierte Betrachtung der mobilen Grundfischerei und damit gegen pauschale Verbote einzusetzen.

„Natürlich möchten auch wir eine nachhaltige Fischerei und begleiten den Schutz und die Wiederherstellung von Meeresökosystemen grundsätzlich positiv. Wir fordern die rot-grün-geführte Landesregierung auf, für den Erhalt unserer den Meeresboden schonenden Fischerei zu kämpfen. Denn eines ist sicher: Auch unsere Küstenfischer möchten Nachhaltigkeit, denn sie möchten diese Fangtradition auch in die kommenden Generationen übertragen“, sagt der hiesige Landtagsabgeordnete Ulf Thiele. Die Projektteilnahme von niedersächsischen Nordseefischern zur differenzierten Erfassung der Auswirkungen verschiedener Einflussfaktoren auf den Zustand der Meeresökosysteme und der Entwicklung innovativer Fangmethoden habe bereits mehrfach deren Willen zu mehr Nachhaltigkeit unterstrichen. Leider habe die zunehmende Reglementierung der Fischerei nach Thieles Worten bereits in der Vergangenheit dazu geführt, dass zahlreiche Familienbetriebe aufgegeben hätten. „Für die verbliebenen Fischerinnen und Fischer ist der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer von existenzieller Bedeutung. Und soweit die bereits wissenschaftlich erhobenen Daten belegen, dass die schonende Küstenfischerei von Krabben und Muscheln keine negativen Auswirkungen auf das Ökosystem haben, ist ein undifferenziertes Verbot unverhältnismäßig“, so Thiele weiter.

Ein solches Verbot würde nach Auffassung zahlreicher Fachleute das zeitnahe Aus der Küstenfischerei in Niedersachsen bedeuten. „Da muss man sich auch vor Augen führen, dass nicht nur zahlreiche Fischerinnen und Fischer mit ihren Familien, sondern auch der Tourismus an der Nordseeküste davon betroffen sein wird“, betont der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende im niedersächsischen Landtag. Daher sehe der Entschließungsantrag auch vor, zur Schließung von möglichen Wissenslücken zunächst vor, weitere Forschungsprojekte zur differenzierten Erfassung der ökologischen Wirkungen aller Einflussfaktoren auf den Weg zu bringen. Dazu zähle auch die Prüfung der unterschiedlichen Formen der Grundfischerei auf die Ökosysteme. Zudem sollten praxisnahe Forschungsprojekte finanziell so ausgestattet werden, dass neue, noch schonendere Fangmethoden für die Küstenfischerei zeitnah entwickelt und in die Praxisreife geführt werden können. „Aber wir müssen unseren Küstenfischern nach den erfolgreichen Forschungen auch bei ihren Umstellungen auf innovative Fangmethoden finanziell unter die Arme greifen“, so Thiele abschließend.  


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