Vier Maßnahmen für den Neustart des Tourismus und der Gastronomie

3. Mai 2021

Positionspapier des Bezirksfachausschusses Küste, Inseln und Tourismus des CDU-Bezirksverbandes Ostfriesland

Für die Wirtschaft und die Menschen in Ostfriesland einschließlich der ostfriesischen Inseln sind Tourismus und Fremdenverkehr einschließlich der Gastronomie wichtige Grundlagen für Einkommen und Wohlstand. Die Corona-Krise hat die Branche von einem optimistischen Start in das Jahr 2020 über viele Monate hinweg auf praktisch null zurückgeworfen – Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, Restaurants, Cafés und Saalbetriebe sind geschlossen, zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in Kurzarbeit oder beschäftigungslos, viele Betriebe kämpfen um das wirtschaftliche Überleben, einige mussten bereits aufgeben.

Hintergrund: In Deutschland sind bereits deutlich mehr als drei Millionen Menschen an Corona erkrankt. Wir betrauern mehr als 82.500 Menschen, die an oder mit Corona verstorben sind. Viele Erkrankte haben mit Langzeitfolgen zu kämpfen. Vor diesem Hintergrund muss klar sein, dass der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung eine sehr hohe Priorität hat. Die von Bund und Ländern getroffenen Maßnahmen dienen diesem Ziel und haben durch das zugleich sehr umsichtige sowie solidarische Verhalten weiter Teile der Bevölkerung also auch der Unternehmen Wirkung gezeigt. Es ist gelungen, sowohl die zweite als auch die dritte Infektionswelle zu bremsen und zu brechen. Nicht der Staat gibt uns unsere grundgesetzlich verbrieften Freiheitsrechte, sondern wir besitzen sie selbst und als Person. Staatliche Einschränkungen dieser Rechte sind damit nur in engen Grenzen möglich, und sie müssen gut begründet sein. In dieser Pandemie waren und sind sie auch begründet. Doch inzwischen steigt die Anzahl der Menschen mit Immunität und deutlich vermindertem Übertragungsrisiko durch vollen Impfschutz oder nach überstandener Infektion immer weiter an. Zudem stehen mit gut ausgebauten Kapazitäten und hoher Verfügbarkeit von PCR-, Schnell- und Selbsttests (neben den bereits im vergangenen Jahr entwickelten Hygiene- und Sicherheitskonzepten) gute Instrumente zur Verfügung, um den noch nicht immunisierten Menschen ein hohes Maß an Schutz und Sicherheit zu geben. Vor diesem Hintergrund müssen die getroffenen Maßnahmen auf ihre Begründung hin kritisch überprüft werden.

Wir halten daher ein schrittweises Wiederanfahren, der Gastronomie, des Gastgewerbes, der Tourismuswirtschaft sowie auch des Einzelhandels und der Kultur zum jetzigen Zeitpunkt mindestens in den Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 aus der Perspektive des Gesundheitsschutzes für vertretbar, verfassungsrechtlich daher für geboten, ökonomisch für notwendig und auch für möglich.

Vor diesem Hintergrund schlägt der Bezirksfachausschuss Inseln, Küste und Tourismus der CDU Ostfriesland folgende vier Maßnahmen vor:

  1. Impfkampagne vorantreiben.
    Die Impfungen müssen weiter beschleunigt und der Einsatz von Hausärzten, Fachärzten und Betriebsärzten ausgebaut werden. Die Priorisierung der Impfungen sollte spätestens Anfang Juni aufgehoben werden. Zugleich sind die Einschränkungen der Grundrechte für alle Menschen mit vollem Impfschutz und für Genese zurückzunehmen.

  2. Teststrategie ausbauen.
    Die Selbst- und vor allem Schnell- und PCR-Tests können in Kombination mit Appbasierten Identifikations-, Melde, und Nachverfolgungssystemen als integraler Bestandteil der Hygienekonzepte von Gastronomie und Beherbergungsbetrieben aber auch Einzelhandel und Kultureinrichtungen für zusätzliche Sicherheit der bisher nicht immunisierten Menschen sorgen. Wer einen max. 48 Stunden alten negativen Schnelltest oder PCR-Test nachweisen kann, sollte den Geimpften und Genesenen gleichgestellt werden.

  3. Zeitnahes Vorgehen.
    Bereits mit der kommenden Corona-Verordnung des Landes sollten die Außengastronomie, Ferienwohnungen und -häuser, Campingplätze, Kultur- sowie Freizeiteinrichtungen und der Einzelhandel in den Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 mit erweiterten Hygienekonzepten geöffnet werden. Die Innengastronomie sollte unter vergleichbaren Bedingungen wie der Einzelhandel und Auflagen mit Sicherheits- und Testkonzept geöffnet werden. Die schrittweise touristische Öffnung der Hotels halten wir unter den Auflagen, die bereits im Sommer 2020 mit dem damaligen Stufenplan erfolgreich praktiziert wurden, ergänzt um eine Teststrategie, ebenfalls für verantwortbar. Die Genehmigung von Außenveranstaltungen sollte zumindest perspektivisch in den Blick genommen werden. Der steigende Anteil immunisierter Menschen (Impfschutz oder Wiedergenesung) sowie die flächendeckende Möglichkeit der Testungen muss Anlass sein, Schritt für Schritt und unter Einhaltung erprobter und optimierter Hygiene- und Sicherheitskonzepte, zu einer vollständigen Öffnung zu kommen und eine neue sichere Normalität zu erreichen.

  4. Sonderregelung für die Inseln. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG) differenziert nicht zwischen Festland und Insellagen. Es scheint jedoch unverhältnismäßig, Inseln mit niedriger Inzidenz innerhalb eines Hoch-Inzidenz-Landkreises der dort fixierten Notbremse zu unterziehen. Die Inseln sollten im IfSG daher separat betrachtet werden.

Das Papier im PDF-Format zum Download finden Sie hier.


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