Aurich/Ostfriesland, 9. November 2016.- Warum muss ein Untersuchungshäftling, der eigentlich in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Oldenburg
einsitzt, für die Dauer seiner Gerichtsverhandlung in Aurich in die JVA Bremervörde verlegt werden? „Die Anfahrt ist weiter und dauert entsprechend länger“, so der CDU-Landtagsabgeordnete und Generalsekretär der CDU in Niedersachsen, Ulf Thiele (Remels). Er hat deshalb eine ‚Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung‘ bei der Landesregierung eingereicht und will unter anderem wissen, warum die Verlegung des Untersuchungshäftlings für die Prozessdauer in eine weiter entfernte JVA notwendig war.
Sechs Fragen umfasst die Anfrage. Außer nach Richtigkeit des entsprechenden Presseberichtes fragt Ulf Thiele auch nach den Alternativen zur Unterbringung in Bremervörde. Wissen möchte er zudem, ob dem Justizministerium zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Schließung der JVA Aurich, die zum 1. Januar 2015 vollzogen wurde, bekannt war, dass Häftlinge während ihres Prozesses in Aurich in weit über 100 Kilometern entfernten Strafanstalten untergebracht werden könnten. Schließlich möchte er erfahren, ob diese Verlegung der erste Fall dieser Art war oder schon weitere Häftlinge wegen ihres Verfahrens in Aurich in andere JVA verlegt wurden oder verlegt werden sollen.
Ganz zum Schluss stellt Ulf Thiele die Frage, ob ‚aus Sicht der Landesregierung seit dem 01.01.2015 mit Schließung der Justizvollzugsanstalt Aurich eine Verschlechterung der Situation für Anwälte, die Justiz und die Angeklagten stattgefunden‘ hat. Auf die Antwort auf diese Frage ist der
CDU-Landtagsabgeordnete besonders gespannt. „Denn dass es eine Verschlechterung gegeben hat und gibt, ist eigentlich völlig klar – nur das wird die Landesregierung wohl kaum zugeben“, so Ulf Thiele in einer Presseerklärung.
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