„Der öffentliche Dienst muss attraktiver werden“ – Beim Gespräch im Amtsgericht Leer sprach Ulf Thiele mit Leitung und Personalrat über Bezahlung und Investitionen

12. Juni 2019

Leer, 11. Juni 2019.- Gute Nachrichten hatte der CDU-Landtagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Ulf Thiele, bei seinem Besuch im Amtsgericht Leer im Gepäck. Seine Fraktion hatte zwei Tage zuvor in Verden einen vom früheren Innenminister Uwe Schünemann und ihm gemeinsam entwickelten Vorschlag mit fünf Maßnahmen beschlossen, um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen, berichtete Ulf Thiele im Gespräch mit Amtsgerichtsdirektor Norbert Bruns, dessen Stellvertreter Heiko Brahms, Geschäftsstellenleiter Andreas Barsch sowie den Personalratsmitgliedern Heye Sürken und Hannah Pleis und Stadtratsmitglied Fritz-Hannes van Beckum. Demnach soll das Land eine Sonderlaufbahn IT-Technik einführen, eine Qualifizierungsoffensive mit mehr Fort- und Weiterbildung starten, die Familienfreundlichkeit u.a. mit mehr Homeoffice und Telearbeit verbessern, 500 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten für Landesbeamte und weitere Aufstiegsmöglichkeiten schaffen.

Zudem soll das Land ihnen ab dem kommenden Jahr eine Jahresbonuszahlung in Höhe von 300 Euro sowie als Familienzuschlag jeweils 170 Euro für das erste und das zweite Kind sowie jeweils 450 Euro für jedes weitere Kind zahlen. Pensionäre sollen demnach 200 Euro bekommen. „Das ist unser Vorschlag, über den wir jetzt mit unserem Koalitionspartner im Rahmen der Haushaltsberatungen diskutieren werden“, sagte Ulf Thiele den Mitarbeitern des Amtsgerichtes Leer zu.

Das Maßnahmenbündel der CDU kostet nach Angaben von Ulf Thiele zusätzlich insgesamt 80 bis 100 Millionen Euro pro Jahr. Der Betrag soll an anderer Stelle wieder eingespart werden, etwa durch eine effizientere Verwaltung und durch weitere Sparmaßnahmen. „Es geht hierbei auch um eine Wertschätzung für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes“, betonte Ulf Thiele.

Zudem berät der Landtag momentan einen Gesetzentwurf der Landesregierung, infolge dessen die Besoldung der rund 125.000 niedersächsischen Beamten in drei Schritten steigen soll. Rückwirkend ist demnach eine Erhöhung um 3,2 Prozent zum 1.  März 2019 vorgesehen, inklusive einer Sozialkomponente für die unteren Besoldungsgruppen. Ein Jahr später soll es einen weiteren Anstieg um ebenfalls 3,2 Prozent geben, im Jahr 2021 dann noch einmal um 1,4 Prozent. Den Steuerzahler koste die Erhöhung in diesem Jahr 365 Millionen Euro, im Jahr darauf 820 Millionen Euro, 2021 dann knapp eine Milliarde Euro. „Aber uns ist bewusst, dass der öffentliche Dienst im Vergleich zur Privatwirtschaft den Anschluss nicht verlieren darf. Wir stehen im harten Wettbewerb um Fachkräfte. Diese sind nicht zum Nulltarif zu haben“, sagte der Abgeordnete.

Beim gut zweistündigen Gespräch mit der Spitze des Amtsgerichtes Leer ging es auch um die baulichen Notwendigkeiten an und in dem Behördenhaus, dessen zum Teil schon über 400 Jahre alten Gebäudeteile unter Denkmalschutz stehen. Man habe einige bauliche Projekte, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden müssen, berichtete Amtsgerichtsdirektor Bruns. Hierzu gehören die Verbesserung des Brandschutzes ebenso wie der Austausch der Beleuchtungseinrichtungen und die Erneuerung der Heizungsanlage sowie eine Verbesserung der Wasserversorgung. „Da kämpfen wir an ganz vielen Fronten“, betonte Bruns und „es bräuchte einen Millionenbetrag“, um alle Sanierungs- und Renovierungsarbeiten zu erledigen.

Vom Investitionsbedarf machte sich Ulf Thiele bei einem Rundgang durch das verwinkelte Gebäude ein eigenes Bild. „Das Land hat die Unterhaltung von Gebäuden und Straßen in den vergangenen Jahrzehnten leider vernachlässigt“, betonte der CDU-Politiker. Und es werde Jahre dauern, alle Versäumnisse aufzuholen. „Aber hier muss was passieren“, sagte er seine Hilfe zu. Mit dem zuständigen Staatlichen Baumanagement will der Landtagsabgeordnete in den kommenden Wochen vordringlich das Problem mit der Wasserversorgung besprechen und hier eine schnelle Lösung erreichen. Denn die Eisen- und Bleiwerte übersteigen die zulässigen Grenzwerte.


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