Gut für Grundwasserschutz und für die Landwirte nachvollziehbar -Verständigung zwischen Landwirten sowie Umwelt- und Landwirtschaftsministeriumzur Nitratrichtlinie

3. Februar 2021

Der CDU-Landtagsabgeordnete und ostfriesische CDU-Bezirksvorsitzende Ulf Thiele (Stallbrüggerfeld) hat die Verständigung der niedersächsischen Ministerien für Umwelt und für Landwirtschaft mit Vertretern der Landwirte am Dienstag zur veränderten Ermittlung der nitratbelasteten sogenannten Roten Gebiete begrüßt. Sie sei ein wichtiger Schritt, um die mit der Gebietsausweisung verbundenen Bewirtschaftungsauflagen für die betroffenen Landwirte nachvollziehbar zu machen. Das Verursacherprinzip könne, wenn das Umweltministerium die notwendigen Daten liefert und die Landwirte weiterhin ihre hofbezogenen Daten in die vom Land dafür eingerichtete Datenbank ENNI einpflegen, deutlich besser umgesetzt werden, so Ulf Thiele. „Die Vereinbarung ist gut für den Grundwasserschutz. Denn damit können Landwirte auf den betroffenen Flächen gezielt Maßnahmen ergreifen, von denen Sie wissen, dass sie auch Wirkung zeigen. Und sie ist für die Landwirte nachvollziehbar, weil Flächen, die im Umfeld unkritischer Messstellen liegen, nicht mehr mit Auflagen belegt werden“, erklärte Ulf Thiele in einer Pressemitteilung zu der Vereinbarung.


Die Landesregierung hat zugesagt, die immissionsbasierte Binnendifferenzierung zukünftig von dem aktuellen hydrogeologisch und hydraulischen Verfahren auf ein Regionalisierungsverfahren umzustellen. Dies ermöglicht eine präzisere Form der Abgrenzung durch die Immissionsbewertung. Es ist eine schrittweise Regionalisierung vorgesehen, die bis März 2022 auf ganz Niedersachsen ausgeweitet werden soll. Das Umweltministerium hatte bisher erklärt, die dafür notwendigen Messstellen in ausreichender Datengüte nicht liefern zu können. Um die Anforderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) des Bundes zur Umsetzung der Europäischen Nitratrichtlinie zu erfüllen, sollen jetzt schnellstmöglich die geeigneten, schon bestehenden Messstellen einbezogen sowie neue Messstellen geschaffen werden. Bis März 2022 wird in allen Bereichen eine Regionalisierung durchgeführt werden, in denen es nach den Vorgaben der AVV möglich ist.


Dort, wo eine Regionalisierung wegen fehlender Messdaten noch nicht möglich ist, will die Landesregierung prüfen, ob die Teilräume und Typflächen für den Übergangszeitraum bis zur Regionalisierung weiter unterteilt werden können. Wenn möglich wird diese bereits in der Umsetzung im Frühjahr 2021 Berücksichtigung finden.

Um das Verursacherprinzip stärker berücksichtigen und eine einzelbetriebliche Betrachtung der Nitratnutzung durchführen zu können, ist unter anderem erforderlich, dass die ENNI-Daten beim Basisemissionsmonitoring genutzt werden können. „Die Landwirte müssen dafür freiwillig weiterhin ihre Daten melden. Nur über eine schlüssige Meldung der Betriebe können diese Daten auch für die einzelbetriebliche Betrachtung genutzt werden, mit der Höfe aus den Roten Gebieten herausgenommen werden können“, so Ulf Thiele zu dem Verfahren. Alle Betriebe verfügten über eine detaillierte Aufzeichnung ihrer einzelbetrieblichen Nährstoffsalden. Die vorliegenden Daten müssten für eine konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips nutzbar gemacht werden. Es werde eine Auswertung der freiwillig gemeldeten Daten durch das Land erfolgen und soweit möglich, in das Basisemissionsmonitoring einfließen.

„Es ist insbesondere den mit einer Mahnwache in Hannover protestierenden Landwirten von ‚Land schafft Verbindung‘ (LsV) und dem Niedersächsischen Bauernverband zu verdanken, dass seitens des Umweltministeriums jetzt erstmals ein Weg aufgezeigt wurde, wie es das Landwirtschaftsministerium schrittweise mit ausreichend Messstellen-Daten versorgt, um dieses Regionalisierungsverfahren nach dem Verursacherprinzip einführen zu können“, richtete Ulf Thiele seinen Dank abschließend an die landwirtschaftlichen Organisationen.


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