Neustart des Tourismus in Ostfriesland und auf den Ostfriesischen Inseln – Positionspapier

1. Mai 2020

Für die Wirtschaft und die Menschen in Ostfriesland einschließlich der ostfriesischen Inseln sind der Tourismus und Fremdenverkehr eine wichtige Basis um Einkommen und Wohlstand zu erwirtschaften. Die aktuelle Corona-Krise hat die Branche von einem optimistischen Start in das Jahr 2020 auf praktisch null zurückgeworfen – die Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe sowie private Unterkünfte sind geschlossen, zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in Kurzarbeit oder bereits entlassen, viele Betriebe kämpfen um das wirtschaftliche Überleben. Die Mitarbeiter erfahren massive Einkommenseinbußen und haben Sorge um ihre Arbeitsplätze.

Die von Bundes- und Landesregierungen als auch den Kommunen mit Augenmaß erlassenen und konsequent durchgesetzten Beschränkungen führten wesentlich zur Eindämmung des Corona-Virus. Dieser Erfolg wäre ohne das sehr disziplinierte und solidarische Verhalten der Bevölkerung nicht denkbar gewesen. Die Infektions- und Krankenzahlen gehen derzeit zurück. Deshalb ist eine vorsichtige Rücknahme von Beschränkungen – auch für den Fremdenverkehr und Tourismus, die Freizeitwirtschaft sowie die Gastronomie – sinnvoll und möglich. Auch aus familienpolitischer Sicht ist es geboten, kontrolliert und mit Augenmaß, Freizeit- und Erholungsangebote schrittweise wieder zuzulassen. Die mehrwöchigen Beschränkungen wurden und werden von den Familien mit großem persönlichem Einsatz getragen, sind jedoch für die Kinder wie für ihre Eltern oftmals herausfordernd. Für sie sollten jetzt, nachdem das Infektionsgeschehen rückläufig ist, kontrolliert und unter dem Gebot des persönlichen und allgemeinen Gesundheitsschutzes, mehr Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Erholung eröffnet werden.

Vor diesem Hintergrund und nach zahlreichen Gesprächen sowie einer Videokonferenz mit wichtigen Akteuren der Tourismuswirtschaft der Region haben die Unterzeichnenden für die CDU Ostfriesland folgendes Positions- und Forderungspapier erarbeitet, das die Wiederbelebung des Tourismus und Fremdenverkehr in der Region unterstützen soll. Es steht unter dem Gebot des weiterhin konsequenten Schutzes der Gesundheitssysteme vor Überlastung. Jeder Schritt der Öffnung wie der Beschränkung bedarf daher regelmäßiger Überprüfung mit Blick auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens. Eine regionale und sektorale Herangehensweise scheint dabei sinnvoll.

1. Stufenweise Belebung von Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie

Der Vorschlag der Wirtschafts- und Tourismusminister von Baden-Württemberg, NordrheinWestfalen und Niedersachsen, die touristischen und gastronomischen Strukturen schrittweise möglichst bis zum 25. Mai 2020 wieder hochzufahren sowie der sektorale Ansatz dieses Konzeptes, werden ausdrücklich begrüßt. Jeder zusätzliche Schritt der kontrollierten Rücknahme von Beschränkungen muss dabei unter dem Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens stehen.

Die Öffnung der Destinationen für Tagestouristen sollte dabei – insbesondere auf den Inseln – am Ende dieser Entwicklung stehen und nur unter dem Vorbehalt eines weiterhin rückläufigen Infektionsgeschehens ermöglicht werden. Es besteht die Sorge, dass der geregelte und kontrollierte Zugang zu den Inseln seitens der Fährbetriebe sowie der Kommunen ansonsten nicht gewährleistet werden kann.

Die Basis für eine solche schrittweise Wiederbelebung des Tourismus und Hotel- und Gastronomiegewerbes haben der DeHoGa, die Tourismusverbände und Kammern gelegt, die trotz der harten Einschnitte mit großer Besonnenheit reagiert, konsequent kommuniziert und zugleich kompetent Konzepte und Hilfestellungen für das Wiederanfahren der Betriebe erarbeitet haben. Ihnen gilt besonderer Dank für das bisher Geleistete, verbunden mit der Aufforderung, die schrittweise Öffnung ebenso konsequent konzeptionell und mit Beratung und Unterstützung zu begleiten.

2. Verantwortung der Betriebe für den gelingenden Infektions- und Gesundheitsschutz

Bedingung für die gelingende Wiederbelebung der Tourismus- und Gastronomiewirtschaft unserer Region ist die Einhaltung der Umgangs- und Kontaktbeschränkungen und der Arbeitsschutzbestimmungen, die von Bund, Land und Kommunen verfügt sind und stetig der aktuellen Lage angepasst werden. Dafür ist es erforderlich, für alle Bereiche und für jede Einrichtung Abstands- und Hygienekonzepte zu erstellen, die Gäste darüber offensiv zu informieren und das Personal intensiv zu schulen. So muss sichergestellt werden, dass die geltenden Vorschriften angewandt und durchgesetzt werden. Die Unternehmen und Einrichtungen tragen zentrale Verantwortung dafür, dass es gelingt, ihren Wirtschaftszweig unter Einhaltung des Infektionsschutzes für Gäste, Mitarbeiter und Bevölkerung wiederzubeleben und einen erneuten Lockdown zu vermeiden.

3. Landesverordnungen für den Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus sowie Möglichkeiten der regionalen Anwendung und Auslegung

Die von Bund und Land zum Schutz der Menschen vor Infektionsrisiken erlassenen Regelungen sind teilweise grundsätzlich und/ oder allgemein verfasst. Aufgabe der Landkreise ist es, diese im Wege der Allgemeinverfügung regional zu verifizieren. Diese Vorgehensweise ist bei der Wiederzulassung touristischer Aktivitäten unbedingt sinnvoll. So können differenzierte Regelungen für den Inseltourismus angezeigt sein.

Zudem müssen die Behörden vor Ort differenziert auf ihre individuelle Lage reagieren können. Infektionen zum Beispiel auf einer Insel oder in einem Küstenort dürfen nicht zum kompletten Lock down der anderen Inseln und der Küste oder gar dem ganzen Land führen. Die Landesverordnungen sollten regionalisiert und in der Entscheidungskompetenz der zuständigen Landkreise umgesetzt werden.

Zu ihrer Unterstützung sollte das Landesgesundheitsamt – dem Beispiel von SchleswigHolstein und Mecklenburg-Vorpommern folgend –  seuchenhygienische Regeln formulieren.

4. Reisefreiheit

Derzeit ist die Reisefreiheit auch innerhalb Deutschlands teilweise beschränkt. Diese muss schnellstmöglich wiederhergestellt werden. Um eine zu hohe überregionale Fluktuation der Gäste dennoch zu vermeiden, ist die Festlegung einer Mindestaufenthaltsdauer in der jeweiligen Unterkunft von fünf Tagen sinnvoll und umsetzbar.

Für die Wiedererlaubnis der Nutzung einer Zweitwohnung muss die Vorlage einer Zweitwohnsitzbescheinigung wenigstens eines Familienmitgliedes der in direkter Linie verwandten Immobiliennutzer Voraussetzung sein. Freunde und weitere Anverwandte sind von der Nutzung bis auf weiteres auszuschließen.

Das Meldewesen für Übernachtungsgäste muss von gewerblichen Vermietungen (Hotels) konsequent auch auf private Unterkünfte ausgedehnt werden, um bei einer Zunahme von Infektionen die Infektionswege und Kontakte der Betroffenen einfacher, schneller und effektiver nachvollziehen zu können.    

5. Personal- und Testkapazitäten der Gesundheitsämter

Der Infektionsschutz steht und fällt mit der Qualität der Arbeit der zuständigen Gesundheitsämter bei den jeweiligen Kreisbehörden. Diese müssen personell aufgestockt werden und bei der Infektionsbekämpfung und -kontrolle qualifizierte Hilfe vom Landesgesundheitsamt erhalten.

Die Aufstockung der Testkapazitäten gerade auch in den Tourismusdestinationen wird ebenfalls eine wichtige Grundlage für die Wiederbelebung des Tourismus sein. So können Infektionsfälle schnell erkannt, Infektionsketten ermittelt und unterbrochen werden. 

Grundlage der Infektionskontrolle ist die vollständige Kontaktnachverfolgung bei jedem Neuinfizierten. Wenn die Kontaktnachverfolgung nicht gelingen würde, bestünde die Gefahr, dass eine neue Infektionsdynamik entsteht. Deshalb sind auf die geöffneten touristischen Übernachtungskapazitäten angepasst in den Gesundheitsämtern zusätzliche Personalkapazitäten (ein Team aus 5 Personen je 20.000 Personen) aufzubauen.

6. Behördliche Unterstützung für den Fährbetrieb zu den Inseln

Eine besondere Funktion für den Fremdenverkehr und Tourismus auf den Ostfriesischen Inseln haben die Fährbetriebe, die mit ihren Fahrgastschiffen die Gäste, aber auch Arbeitnehmer und Einwohner zu den Inseln und zurück aufs Festland bringen. Wenn der Inseltourismus wieder anläuft, haben sie eine Schlüsselrolle, um den Zugang zu den Inseln zu organisieren und die Auflagen durchzusetzen. Sie benötigen hierfür administrative Unterstützung der Behörden, insbesondere um die Zugangsberechtigung der Gäste feststellen zu können.

7. Transparentes Informationskonzept

Um eine breite Akzeptanz des Neustarts der Tourismuswirtschaft in Ostfriesland in der gesamten Bevölkerung zu erreichen, ist eine abgestimmte, offensive, transparente und breit angelegte Kommunikation der Schritte, Auflagen und Maßnahmen durch alle an der Umsetzung mitwirkenden Akteure erforderlich. Die gültigen und geplanten Maßnahmen sollten durch die Behörden, unterstützt durch die Tourismusverbände und den DeHoGa, insbesondere der einheimischen Bevölkerung dargestellt und begründet werden. Die Kommunikationsstrategie sollte auch durch das Land Niedersachsen unterstützt und mit ihm abgestimmt werden. Denkbar ist ein regelmäßig zu veröffentlichender Meilensteinplan, in dem abzulesen ist, unter welchen Voraussetzungen und wann der nächste „Lockerungsmeilenstein“ erfolgen kann.

8. Zusammenarbeit mit Nachbarländern

Es ist enttäuschend, dass sich die Ministerpräsidenten in ihrer Konferenz am 30. April 2020 mit der Bundeskanzlerin über Fragen der Wiedereröffnung von Hotels, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen nicht verständigen konnten. Wir hätten uns hier eine einheitliche Regelung gewünscht, um Wettbewerbsgleichheit zu gewährleisten. Nun muss Niedersachsen in eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten entscheiden.

Die Wirtschafts- und Tourismusminister der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben vor wenigen Tagen ein gemeinsames 3-Phasen-Szenario zur schrittweisen Belebung der Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie unter Wahrung des Gesundheitsschutzes bis zum 25. Mai vorgelegt. Wir unterstützen dieses gemeinsame Vorgehen, derweil zahlreiche Urlaubsgäste an der Nordsee und auf den ostfriesischen Inseln aus den beiden südlicher gelegenen Bundesländern stammen.

Ebenso wichtig ist aber auch eine Zusammenarbeit mit den Nachbarländern SchleswigHolstein und Mecklenburg-Vorpommern, da hier die touristischen Strukturen ähnlich denen in Niedersachsen sind.

9. Finanzieller Rettungsschirm für den Tourismus

Für zahlreiche Wirtschaftsbereiche wurden im Zuge der Pandemiebekämpfung finanzielle Rettungsschirme in Form von verfallenden Zuschüssen und erleichterten Kreditbedingungen geschaffen. Diese sind jedoch nur unzureichend auf die von Tourismus und Fremdenverkehr abhängigen Betrieben und privaten Anbieter angepasst. Deshalb braucht es die Entwicklung passgenauer Maßnahmen und Förder-, insbesondere aber Zuschussprogramme. Denn einmal entgangene Einnahmen in Tourismus und Fremdenverkehr können nicht durch künftige Einnahmen ausgeglichen werden – ein nicht erlebter Urlaub kann nicht nachgeholt werden.

Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie für ein Jahr ist nicht hinreichend, um den Betrieben die Möglichkeit zu geben, die Einbußen dieser Saison zurückzuverdienen. Da auf absehbare Zeit nur begrenzt Einnahmen erzielt werden, wirkt diese Steuersatzminderung zudem nur sehr eingeschränkt. Sinnvoll wäre die Ausweitung der Steuersatzsenkung über einen längeren Zeitraum, mindestens bis Ende 2023.

Zudem unterstützen wir grundsätzlich das 6-Punkte-Sofortprogramm des Tourismusverbandes Niedersachsen und insbesondere die Forderung für ein gezieltes touristisches Investitionsprogramm sowie die Anpassung laufender Förderprogramme (zumeist EU- und/ oder GRW-Mittel-finanziert) an die Corona-Bedingungen. Die laufende Projektfinanzierung darf nicht gefährdet, neue Investitionen müssen – trotz der jetzt geschwächten Eigenkapitalsituation vieler Betriebe – dringend gefördert werden. Ein „Rettungsschirm“ für den Tourismus Dieser sollte auch die auf längere Sicht wirtschaftlich schwierige Lage der Reisebüros und der Reiseveranstalter berücksichtigen.

Autoren:

Sven Behrens – Vorsitzender der CDU Ostfriesland

Björn Fischer – Vorsitzender CDU-Kreisverband Wittmund

Ulf Thiele – Mitglied des Niedersächsischen Landtages

01. Mai 2020


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