Leer/Hannover
Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich für eine einfache und unbürokratische Genehmigungspraxis von Scheunenfeten sowie Dorffesten in Gebäuden ein. Nach Worten des stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden und Landtagsabgeordneten Ulf Thiele wird seine Fraktion einen Antrag in den Landtag einbringen, der das Verfahren entbürokratisieren und das in der Vergangenheit geltende einfache Genehmigungsverfahren wiederherstellen soll. Jetzt sind der Landtag und die Landesregierung gefordert.
„Unsere Vereine mit ihren ehrenamtlich Aktiven erfüllen wichtige gesellschaftliche und soziale Aufgaben und fördern den Zusammenhalt der Gemeinschaft. Der Staat darf diese ehrenamtlichen Aufgaben nicht durch immer mehr Bürokratie unattraktiv machen“, sagt der Christdemokrat aus Stallbrüggerfeld. Das Zusammenleben und die Gemeinschaft in unseren Ortschaften werde durch viele dörfliche Veranstaltungen geprägt, die beispielsweise in Scheunen oder ähnlichen Räumlichkeiten von ehrenamtlich geführten Vereinen und Institutionen mit viel Einsatz und Engagement organisiert und durchgeführt werden. Konkret gehe es der CDU um den durch das Bauministerium im vergangenen Jahr gestrichenen Paragraf 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO). Damit wurde nach Thieles Worten den Veranstaltern sowie den Behörden eine pragmatische und über viele Jahre bewährte Praxis zur unbürokratischen Genehmigung von Scheunenfeten, und vergleichbaren Veranstaltungen in Scheunen, Lagerhallen oder ähnlichen Gebäuden genommen.
Seit Wegfall dieser Regelung muss für Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen eine baurechtliche Genehmigung nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) vorliegen. „Im Klartext bedeutet dies, dass für jede Scheune, für jede Lgerhalle, für jede Turnhalle, in der eine solche Veranstaltung durchgeführt werden soll, ein Bauantrag gestellt werden. Weder für die Ehrenamtlichen wie beispielsweise die Landjugendverbände, noch für die Bauämter ist dieser bürokratische Aufwand leistbar. Daher benötigen die Vereine und Organisationen für die Planung ihrer Dorf- und Gemeindefeste und die Landjugendverbände für ihre Scheunenfeten wieder den bewährten bisherigen Rechtsrahmen. Das im vergangenen Jahr verursachte Planungschaos muss schnellstmöglich beseitigt werden“, macht Thiele deutlich und erinnert an das Versprechen der Landesregierung aus 2022, eine Lösung im Sinne der Veranstalter zu finden.
Bauminister Lies habe im vergangenen Jahr zwar angekündigt, dass die Streichung des Paragrafen 47 NVStättVO durch einen Erlass kompensiert werde. Ferner versprach er, dass für die Saison 2023, eine Neuregelung in Vorbereitung sei. Stattdessen ist es laut Thiele inzwischen allerdings Praxis, dass Genehmigungsbehörden Bauanträge forderten. „Minister Lies hat außer Ankündigungen bisher nicht geliefert. Aber die Zeit drängt. Sonst sind die Scheunenfeten in Niedersachsen Geschichte“, befürchtet Thiele. Er wirbt nun dafür, diese rechtlichen Unsicherheiten zeitnah aus dem Weg zu räumen, zumal der Brandschutz und die Sicherheit auch durch den durch Lies aufgehobenen Paragrafen 47 in der NVStättVO gewährleistet gewesen sei.
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