Ulf Thiele begrüßt geplante steuerliche Förderung der ehrenamtlich Tätigen -Finanzminister der Bundesländer wollen Gesetzesänderungen erreichen

10. September 2019

Niedersachsen, 06. September 2019.- Anerkennung – das bekommen die ehrenamtlich Tätigen häufig und gerne, auch von Politikerinnen und Politikern. „Diese Anerkennung ist auch wichtig und richtig, aber genauso die finanzielle, sprich steuerliche Förderung des Ehrenamtes.“ Das erklärte der CDU-Landtagsabgeordnete und finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ulf Thiele, zu den jüngsten Steuerbeschlüssen der Länderfinanzminister. Demnach sollen im Jahressteuergesetz Verbesserungen des Gemeinnützigkeitsrechts eingearbeitet werden. Ziel der konkreten Maßnahmen, an deren Entwicklung Niedersachsen intensiv mitgewirkt hat, ist es, Vereinfachungen zu erreichen und neue Anreize für das Ehrenamt zu setzen. „Ich freue mich sehr über die Einigung“, erklärte Ulf Thiele in einer Pressemitteilung und dankte dabei ausdrücklich dem niedersächsischen Finanzminister Reinhold Hilbers.


„Unsere Gesellschaft lebt vom ehrenamtlichen Engagement der vielen tausend Männer und Frauen, die sich in den unterschiedlichsten Bereichen für Andere einsetzen“, hob Ulf Thiele hervor. „Dieser Einsatz ist mit Geld nicht zu bezahlen, aber der Staat kann wenigstens steuerliche Erleichterungen anbieten und bürokratische Hemmnisse abbauen“, so der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag.


Konkret haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder am Donnerstag unter anderem auf die Anhebung der sogenannten Übungsleiterpauschale für ehrenamtlich Tätige um 600 Euro auf 3.000 Euro jährlich verständigt. Daneben soll die Ehrenamtspauschale um 120 Euro auf 840 Euro steigen. Wer zum Beispiel in Sportvereinen oder in kulturellen Einrichtungen ehrenamtlich tätig ist, soll künftig einen höheren Betrag steuerfrei als Aufwandsentschädigung bzw. Vergütung geltend machen dürfen.

Die Grenze, bis zu der ein vereinfachtes Verfahren für die Bestätigung von Spenden gilt, soll von 200 Euro auf 300 Euro erhöht werden. Darüber hinaus soll die Freigrenze für die nicht der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegenden Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden. Dies entlastet insbe
Landtagsabgeordneter im Wahlkreis 83 Leer Stellv. Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion sondere kleinere Vereine und die für solche Vereine tätigen Ehrenamtlichen von übermäßigen steuerrechtlichen Verpflichtungen.

Da sich die tatsächlichen und wirtschaftlichen Bedingungen im Laufe der Zeit ändern, seien auch die steuerlichen Regelungen immer wieder zu überprüfen und anzupassen. „Ehrenamtlich tätige Organisationen und die dort engagierten Bürgerinnen und Bürger brauchen Rechtssicherheit“, betonte Ulf Thiele. Daher soll eine gesetzliche Vertrauensschutzregelung über das Jahressteuergesetz aufgenommen werden. Sie soll Kooperationen und die Weitergabe von Mitteln von gemeinnützigen Organisationen untereinander vereinfachen.


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