Förderschulen Lernen in Leer und Weener können bestehen bleiben – Große Koalition in Niedersachsen will Schulgesetz entsprechend ändern

25. Januar 2018

Hannover/Landkreis Leer, 25. Januar 2018.- Ulf Thiele ist mit dem Kompromiss zufrieden, auf den CDU und SPD sich im Koalitionsvertrag zum Erhalt der Förderschulen verständigt haben. In den vergangenen Jahren hat er sich vehement gegen die Schließung der Förderschulen Lernen in Niedersachsen eingesetzt. Jetzt scheint dieser Einsatz von Erfolg gekrönt zu sein. Denn die Regierungsfraktionen von CDU und SPD haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes in den Landtag eingebracht. Damit sollen die Förderschulen Lernen bis „längstens zum Ende des Schuljahres 2027/2028 fortgeführt werden“ können, wenn der Schulträger dies entsprechend bei der Landesschulbehörde beantragt. Im Landkreis Leer können die entsprechenden Schulen in Leer und Weener von dieser Fristverlängerung profitieren, „wenn der Landkreis die entsprechenden Anträge stellt“, so der CDU-Landtagsabgeordnete aus Remels.

Voraussetzung für die Anträge ist nach dem Gesetzentwurf, dass die jeweilige Förderschule zum 31. Juli 2018 noch besteht und dass die Entwicklung der Schülerzahlen die Fortführung rechtfertigt. „Beide Fragen wird der Landkreis Leer für die Förderschulen in Leer und Weener positiv beantwortet können“, ist Ulf Thiele überzeugt. Ihm sei der Erhalt der Förderschulen Lernen „eine Herzensangelegenheit“, denn er habe in den vergangenen Jahren bei verschiedenen Terminen an Förderschulen deren positiven Einfluss auf die Entwicklung von Kinder und Jugendlichen erlebt. „Diese Schulen sind wichtig und müssen solange erhalten bleiben, bis die Inklusion an den allgemeinbildenden Schulen für alle betroffenen Kinder gut funktioniert“, ist Ulf Thiele überzeugt.

Nicht nur der Erhalt der Förderschulen wird in der Schulgesetzänderung ermöglicht, auch die Rückstellung von Kindern von der Einschulung wird erleichtert. „Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben“, heißt es wörtlich. „Die Eltern wissen am besten, ob ihr Kind schon schulreif ist oder nicht“, so Ulf Thiele. Derzeit sind die Schuleingangsuntersuchungen und die Sprachstandfeststellungen für die Frage eines Hinausschiebens der Einschulung maßgebend.


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