Land fördert die Sanierung von Sporthallen und Schwimmbädern – Acht Projekte in Ostfriesland werden mit 3,3 Millionen Euro bezuschusst

17. Juli 2020

Das Land Niedersachsen fördert die Sanierung von Sporthallen und Hallenschwimmbädern im Land mit über 33,7 Millionen Euro. Damit werden Investitionen in Höhe von rund 100 Millionen Euro in diesem Bereich ermöglicht. Wie der CDU-Landtagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Ulf Thiele, mitteilte, werden in Ostfriesland sechs Sporthallen und drei Hallenbäder mit zusammen fast 3,3 Millionen Euro bezuschusst.

Im Landkreis Aurich werden die Sanierung der Turnhalle Westerende-Kirchloog mit 295.023 Euro, der Dreifach-Turnhalle Moorhusen mit 400.000 Euro, der Grundschulturnhalle in Dornum mit ebenfalls 400.000 Euro sowie des Störtebecker Sportbades in Brookmerland mit 999.936 Euro und des Udo-Solick-Bades in der Gemeinde Krummhörn mit 123.165 Euro gefördert. Für die energetische Sanierung der Dreifachsporthalle Westerholt im Landkreis Wittmund werden 183.964 Euro, die Sanierung der Sporthalle an der Grundschule Petkum (Stadt Emden) 187.501 Euro und für die Sanierung des Sportzentrums Hesel mit Erneuerung des Hubbodens des Schwimmbades 674.863 Euro bereitgestellt. „Ich freue mich sehr, dass die große Koalition in Hannover die Mittel bereitstellt und das trotz der aktuellen Herausforderungen durch die Corona-Krise, die die Landesfinanzen enorm belastet“, ist Ulf Thiele zufrieden. 

Sport sei für die Gesellschaft wichtig und habe in Niedersachsen und für die Landesregierung eine herausragende Bedeutung, betonte der Abgeordnete aus Remels. Breitensport sorge nicht nur für eine gesündere Gesellschaft, sondern überwinde Vorbehalte und fördere Menschen über alle gesellschaftlichen Schichten hineg. „Und dafür braucht es gute und zeitgemäße Sportstätten.“ Das Sanierungsprogramm werde dazu beitragen, die Sportstätteninfrastruktur zu erhalten und den entstandenen Investitionsstau abzubauen.

Die Zuwendung des Landes wird in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und beträgt jeweils mindestens 50.000 Euro. Bei finanzschwachen Kommunen kann der Anteil der Zuwendung an den zuwendungsfähigen Ausgaben sogar bis zu 80 Prozent betragen. Maximal werden bei Sporthallen 400.000 Euro und bei Hallenschwimmbädern eine Million Euro als Zuwendung gewährt.


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