„Unser Rechtsstaat ist stark und effektiv“, sagt Ulf Thiele. „Und er muss mit gleicher Konsequenz gegen kriminelle Clans vorgehen wie gegen deutschstämmige Verbrecher“, betonte der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in einer Erklärung zum Antrag der CDU-Landtagsfraktion, der unter der Überschrift ‚Kriminelle Familienclans in Niedersachsen konsequent bekämpfen‘ in die parlamentarische Beratung eingebracht wurde.
Unter Clan-Kriminalität versteht man eine Form der organisierten Kriminalität in Deutschland. Vor allem in Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sind Clans aktiv. Es handelt sich häufig um Großfamilien aus dem anatolischen und dem arabischen Raum, um ethnisch abgeschottete Subkulturen mit einer in der Regel patriarchalisch-hierarischen Organisationsstruktur und einer eigenen Werteordnung. „Sie erkennen unseren Rechtsstaat nicht an und das geht gar nicht“, findet Ulf Thiele. Man dürfe bei der Bekämpfung der Clan-Kriminalität keine Rücksicht auf die Herkunft der Täter nehmen, findet der Landtagsabgeordnete aus Remels. „Egal woher Menschen stammen – wer in unserer Gesellschaft leben will, muss sich auch an unsere Regeln halten.“
„Clan-Kriminalität ist nicht nur ein Phänomen großer Städte, auch im ländlichen Raum gibt es kriminelle Familienclans mit den entsprechenden Strukturen.“ Mit ihrem Entschließungsantrag mache die CDU deutlich, dass der Verfolgungsdruck auf die Clans zunehmen müsse. Das beginne mit der konsequenten Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und der Verfolgung von Kleinkriminalität sowie Sozialleistungsmissbrauchs. „Wenn zudem, wie in Peine geschehen, Polizeibeamte von Clanmitgliedern bedroht werden, dann dürfen wir das nicht auf die leichte Schulter nehmen“, so Ulf Thiele weiter. „Ein Angriff auf Polizisten ist ein Angriff auf uns alle.“ Die Clans forderten den Rechtsstaat heraus und diese Clans müssten mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden. Dazu gehören auch Verschärfungen der Vermögensabschöpfung, aber auch, soweit möglich, die gezielte und schnelle Aufenthaltsbeendigung von Straftätern in Deutschland.
Die Handlungsoptionen gegen kriminelle Clans müssten ausgenutzt werden. Dazu zähle zum Beispiel Paragraf 13 des Niedersächsischen Polizeigesetzes: „Orte, an denen Clan-Kriminalität stattfindet oder an denen Clan-Strukturen erkennbar sind, müssen zu gefährlichen Orten erklärt werden, Videoüberwachung zur Prävention und zur Aufklärung muss verstärkt eingesetzt werden“, so Ulf Thiele weiter. Auch anlasslose Kontrollen könnten zur Zurückdrängung der Clan-Kriminalität führen und seien daher verstärkt anzuwenden.
Staat und Gesellschaft dürften sich „nicht einschüchtern lassen“, weder von den Kriminellen noch von denen, die in der Bekämpfung von Clan-Kriminalität Ausländerfeindlichkeit oder gar Rassismus witterten. „Dieser Vorwurf wird natürlich kommen“, vermutet Ulf Thiele und stellt klar: „Wer friedlich in unserer Gesellschaft leben will und wer die durch Grundgesetz und die Gesetze festgelegten Grundwerte akzeptiere, sei herzlich willkommen. „Wer aber Gesetze ignoriert oder gar bricht, muss bestraft werden, egal, ob er deutscher Staatsbürger ist oder eine andere Staatsangehörigkeit hat.“
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