Das Geld der Steuerzahler ist ausgegeben – was hält die Koalition jetzt noch zusammen?

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Corona-Fördermittel für sechs Ganztagsschulen

Kultusminister übergab in virtueller Konferenz die Zuschussbescheide

Die Stadt Weener, die Samtgemeinde Jümme und die Gemeinde Uplengen können noch in 2021 in den Ganztagsbetrieb ihrer Grundschulen investieren: Am Mittwochnachmittag überbrachte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) in einer virtuellen Konferenz die Zuschussbescheide. Insgesamt geht es um Investitionen in Höhe von über 580.000 Euro. Der Bund fördert Länder und Kommunen im Rahmen der Corona-Soforthilfen mit zusätzlichen 750 Millionen Euro beim Ganztagsausbau. „Dieses Geld ist bestens investiert. Denn bei dieser Förderung geht es vor allem um eines: Chancengleichheit. Die Ganztagsbetreuung bietet die Chance, Kinder individueller fördern zu können. Das ist, gerade beim Start der Schulischen Laufbahn, besonders wichtig. Nicht zu vergessen: die Eltern. Sie bekommen mit der Möglichkeit des Ganztagsbetriebs eine zusätzliche Sicherheit“, unterstrich die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann.

Niedersachsen profitiert mit 70,6 Millionen Euro von dem Programm, das Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) auf den Weg gebracht hatte. In Vorbereitung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung werden bis 31. Dezember 2021 z.B. Planungsleistungen oder Investitionen in Ausstattung gefördert.

„Ich freue mich sehr über die Bewilligungsbescheide und die damit angestoßenen Investitionen“, erklärte der CDU-Landtagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Ulf Thiele, nach der Online-Konferenz. Allerdings setzten die Vorgaben die Kommunen unter erheblichen Zeitdruck: Bis zum 30. Juni muss mit den Maßnahmen begonnen sein und bis zum 31. Dezember 2021 müssen sie abgeschlossen sein. „Das ist ein ambitionierter Zeitplan“, so Ulf Thiele. „Ich bin aber optimistisch, dass er eingehalten werden kann“, sagte der Abgeordnete mit Blick auch auf die Auslastung im Baugewerbe.

In der Samtgemeinde Jümme soll in Ganztagseinrichtungen der Grundschulen Filsum und Detern investiert werden. In Filsum müssen einige neue Räume gebaut werden. Die Investitionskosten belaufen sich nach den Planungen auf 194.000 Euro, von denen das Land 145.000 Euro übernimmt. In Detern soll ein Raum im bereits bestehenden Gebäude zu einem Ruheraum umgewidmet werden. Außerdem sollen Tischtennisplatten angeschafft werden. Die Kosten dafür belaufen sich insgesamt auf 7.000 Euro, der Landeszuschuss auf 5.000 Euro.

An der Grundschule Hollen in der Gemeinde Uplengen sollen für rund 82.000 Euro (Landeszuschuss: 61.000 Euro) ein Soccer Court, eine Kletterwand und ein Niedrigseilgarten eingerichtet werden. Niedrigseilgärten und jeweils eine Kletterpyramide sind für die Grundschule Remels und die Grundschule Lengenerland vorgesehen. In der Grundschule Lengenerland ist zusätzlich die Anschaffung von Tischgruppen, einer Arbeitsplatte für die bestehende Küche und eines Klimagerätes für die Mensa geplant. An Kosten sind knapp 30.000 Euro für die Grundschule Remels und rund 33.500 Euro für die Grundschule Lengenerland geplant. Davon übernimmt das Land 21.000 bzw. 25.000 Euro.

In der Stadt Weener soll jetzt auch die Grundschule Möhlenwarf zur Ganztagsschule werden. Nach der Kostenschätzung der Stadtverwaltung werden die notwendigen Baumaßnahmen und die Anschaffung der benötigten Einrichtung mit etwa 243.500 Euro zu Buche schlagen, von denen das Land Niedersachsen 158.000 Euro übernimmt.

„Bildung ist das Wichtigste, das wir unseren Kindern mit auf den Weg in die Zukunft geben können“, betonte Ulf Thiele. Deshalb seien die Investitionen sehr zu begrüßen. Sorge macht ihm die aktuelle Kostenentwicklung in der Baubranche. „Die Bau- und Materialpreise ziehen aktuell deutlich an. Bauholz wird knapp. Es ist zu hoffen, dass dies die jetzt geförderten Projekte nicht verzögert oder gefährdet“, so Ulf Thiele.

„Vorsichtig ins normale Leben zurück“

Ab Montag sollen in Niedersachsen weitere Öffnungsschritte möglich sein

„Wir kehren langsam und vorsichtig ins normale Leben zurück.“ Der CDU-Landtagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Ulf Thiele, freut sich auf die Lockerungen, die die Niedersächsische Corona-Verordnung ab kommenden Montag vorsieht. „Voraussetzung ist natürlich, dass die Inzidenzzahlen weiter zurückgehen“, schränkt der Politiker aus Stallbrüggerfeld ein. Angesichts der hohen Impfzahlen einerseits und des zu erwartenden wärmeren Wetters andererseits gebe es aber „gute Chancen“ für ein weiteres Abflauen der pandemischen Situation in Niedersachsen, hofft er. Deshalb habe der Koalitionsausschuss weitere Öffnungsschritte beschlossen, die ab Montag in Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100 umgesetzt werden sollen.

In Schulen und Kindertagesstätten gilt bei Unterschreiten der bundesweit geltenden Inzidenz von 165 das Szenario B, so dass feste Gruppen unterrichtet und betreut werden können. Das Betreuungs- und Lehrpersonal soll mindestens zweimal wöchentlich freiwillig getestet werden. Die CDU setze sich für eine Impfung der Mitarbeiter/innen der Kita ein. In der Kinder- und Jugendhilfe sollen Betreuungsangebote in Familienferienstätten und ähnlichen Einrichtungen für max. 50 Kinder möglich sein. In Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie in der außerschulischen Bildung ist der Präsenzbetrieb mit Hygiene- und Testkonzept wieder erlaubt.

Der Zutritt zu Einzelhandelsgeschäften ist mit negativem Test ohne weitere sonstige Einschränkungen möglich. Die Außengastronomie darf mit negativem Testnachweis besucht werden. Die Freigabe der Innengastronomie soll spätestens zu Pfingsten mit Auflagen folgen. Auch Solarien dürfen wieder öffnen, während Saunen vorerst geschlossen bleiben. Beherbergungsbetriebe dürfen mit Hygiene- und Testkonzept öffnen, für Hotels und Campingplätze gilt allerdings eine Kapazitätsbeschränkung von 60 Prozent. Ferner sind Draußen-Veranstaltungen mit sitzendem Publikum mit negativem Test möglich. Kulturelle und touristische Einrichtungen sind mit Terminbuchung und negativem Testnachweis zugänglich. Touristische Bus- Schiffs- und Kutschfahrten draußen sind mit einer Kapazitätsbeschränkung auf die Hälfte der Sitzplätze und natürlich negativem Test möglich.

Erlaubt wird auch wieder der Kontaktsport für unter 14-jährige Kinder, und zwar mit zu 30 Personen. Und schließlich sind kontaktfreie Gruppenangebote auch für Erwachsene möglich, wenn sie zwei Meter Mindestabstand zueinander einhalten.

Besonders freut sich Ulf Thiele, dass der Tourismus wieder anlaufen kann. „Wir sind zwar noch längst nicht wieder auf dem Vor-Pandemie-Stand, aber es wird ein Anfang gemacht.“ Das sei gerade auch für die Zeit ab Pfingsten wichtig.

Der CDU-Politiker mahnte allerdings, dass die Pandemie „längst noch nicht vorbei“ sei. Niemand dürfe sich in einer trügerische Sicherheit wiegen. Ganz wichtig sei die Einhaltung der jeweils geltenden Abstands- und Hygieneregeln, das regelmäßige Testen und natürlich weiterhin eine hohe Impfquote. „Für vollständig Geimpfte und genesene Covid-Erkrankte entfällt dabei die Testpflicht, denn von ihnen geht nach Erkenntnissen des RKI keine Gefahr mehr aus.“

Vier Maßnahmen für den Neustart des Tourismus und der Gastronomie

Positionspapier des Bezirksfachausschusses Küste, Inseln und Tourismus des CDU-Bezirksverbandes Ostfriesland

Für die Wirtschaft und die Menschen in Ostfriesland einschließlich der ostfriesischen Inseln sind Tourismus und Fremdenverkehr einschließlich der Gastronomie wichtige Grundlagen für Einkommen und Wohlstand. Die Corona-Krise hat die Branche von einem optimistischen Start in das Jahr 2020 über viele Monate hinweg auf praktisch null zurückgeworfen – Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, Restaurants, Cafés und Saalbetriebe sind geschlossen, zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in Kurzarbeit oder beschäftigungslos, viele Betriebe kämpfen um das wirtschaftliche Überleben, einige mussten bereits aufgeben.

Hintergrund: In Deutschland sind bereits deutlich mehr als drei Millionen Menschen an Corona erkrankt. Wir betrauern mehr als 82.500 Menschen, die an oder mit Corona verstorben sind. Viele Erkrankte haben mit Langzeitfolgen zu kämpfen. Vor diesem Hintergrund muss klar sein, dass der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung eine sehr hohe Priorität hat. Die von Bund und Ländern getroffenen Maßnahmen dienen diesem Ziel und haben durch das zugleich sehr umsichtige sowie solidarische Verhalten weiter Teile der Bevölkerung also auch der Unternehmen Wirkung gezeigt. Es ist gelungen, sowohl die zweite als auch die dritte Infektionswelle zu bremsen und zu brechen. Nicht der Staat gibt uns unsere grundgesetzlich verbrieften Freiheitsrechte, sondern wir besitzen sie selbst und als Person. Staatliche Einschränkungen dieser Rechte sind damit nur in engen Grenzen möglich, und sie müssen gut begründet sein. In dieser Pandemie waren und sind sie auch begründet. Doch inzwischen steigt die Anzahl der Menschen mit Immunität und deutlich vermindertem Übertragungsrisiko durch vollen Impfschutz oder nach überstandener Infektion immer weiter an. Zudem stehen mit gut ausgebauten Kapazitäten und hoher Verfügbarkeit von PCR-, Schnell- und Selbsttests (neben den bereits im vergangenen Jahr entwickelten Hygiene- und Sicherheitskonzepten) gute Instrumente zur Verfügung, um den noch nicht immunisierten Menschen ein hohes Maß an Schutz und Sicherheit zu geben. Vor diesem Hintergrund müssen die getroffenen Maßnahmen auf ihre Begründung hin kritisch überprüft werden.

Wir halten daher ein schrittweises Wiederanfahren, der Gastronomie, des Gastgewerbes, der Tourismuswirtschaft sowie auch des Einzelhandels und der Kultur zum jetzigen Zeitpunkt mindestens in den Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 aus der Perspektive des Gesundheitsschutzes für vertretbar, verfassungsrechtlich daher für geboten, ökonomisch für notwendig und auch für möglich.

Vor diesem Hintergrund schlägt der Bezirksfachausschuss Inseln, Küste und Tourismus der CDU Ostfriesland folgende vier Maßnahmen vor:

  1. Impfkampagne vorantreiben.
    Die Impfungen müssen weiter beschleunigt und der Einsatz von Hausärzten, Fachärzten und Betriebsärzten ausgebaut werden. Die Priorisierung der Impfungen sollte spätestens Anfang Juni aufgehoben werden. Zugleich sind die Einschränkungen der Grundrechte für alle Menschen mit vollem Impfschutz und für Genese zurückzunehmen.

  2. Teststrategie ausbauen.
    Die Selbst- und vor allem Schnell- und PCR-Tests können in Kombination mit Appbasierten Identifikations-, Melde, und Nachverfolgungssystemen als integraler Bestandteil der Hygienekonzepte von Gastronomie und Beherbergungsbetrieben aber auch Einzelhandel und Kultureinrichtungen für zusätzliche Sicherheit der bisher nicht immunisierten Menschen sorgen. Wer einen max. 48 Stunden alten negativen Schnelltest oder PCR-Test nachweisen kann, sollte den Geimpften und Genesenen gleichgestellt werden.

  3. Zeitnahes Vorgehen.
    Bereits mit der kommenden Corona-Verordnung des Landes sollten die Außengastronomie, Ferienwohnungen und -häuser, Campingplätze, Kultur- sowie Freizeiteinrichtungen und der Einzelhandel in den Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 mit erweiterten Hygienekonzepten geöffnet werden. Die Innengastronomie sollte unter vergleichbaren Bedingungen wie der Einzelhandel und Auflagen mit Sicherheits- und Testkonzept geöffnet werden. Die schrittweise touristische Öffnung der Hotels halten wir unter den Auflagen, die bereits im Sommer 2020 mit dem damaligen Stufenplan erfolgreich praktiziert wurden, ergänzt um eine Teststrategie, ebenfalls für verantwortbar. Die Genehmigung von Außenveranstaltungen sollte zumindest perspektivisch in den Blick genommen werden. Der steigende Anteil immunisierter Menschen (Impfschutz oder Wiedergenesung) sowie die flächendeckende Möglichkeit der Testungen muss Anlass sein, Schritt für Schritt und unter Einhaltung erprobter und optimierter Hygiene- und Sicherheitskonzepte, zu einer vollständigen Öffnung zu kommen und eine neue sichere Normalität zu erreichen.

  4. Sonderregelung für die Inseln. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG) differenziert nicht zwischen Festland und Insellagen. Es scheint jedoch unverhältnismäßig, Inseln mit niedriger Inzidenz innerhalb eines Hoch-Inzidenz-Landkreises der dort fixierten Notbremse zu unterziehen. Die Inseln sollten im IfSG daher separat betrachtet werden.

Das Papier im PDF-Format zum Download finden Sie hier.

Für ein smartes Steuersystem: Niedersachsen verdient ein einfaches und gerechtes Flächenmodell bei der Grundsteuer

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