Thiele: „Dringender Handlungsbedarf zur Linderung der Folgen der Blauzungenkrankheit und zum Stopp der Wolfsübergriffe“

Critzum (Rheiderland). Am vergangenen Freitag war der Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (CDU) auf der Schäferei Wilhelm Hensmann in Critzum, um sich, gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Landwirtschaftlichen Hauptvereins Leer, Klaus Borde, der Kreistagsabgeordneten Hildegard Hinderks (Weener, CDU) und Reinhard Schüür (Vorstand der Rheider Deichacht), über die Situation der Schafhalter mit Blick auf die Blauzungenkrankheit in den Herden sowie die sich häufenden Wolfsangriffe zu informieren. Im Ergebnis sieht Thiele dringenden Handlungsbedarf zur Linderung der Folgen der Blauzungenkrankheit in vielen Schafherden sowie zum Stopp der Wolfsübergriffe auf Weideiere.

„Die Situation ist für mich psychisch und auch wirtschaftlich sehr belastend. Es ist schwer zu ertragen, wenn man sieht, wie meine Bestände runtergehen“, sagt Hensmann und skizziert, dass er das Jahr 2024 wohl mit einer Null abschließt, also nicht von seiner Arbeit als Schäfer leben kann. Ursprünglich zählten nach seinen Worten 350 Mutterschafe zu seiner Herde. Derzeit sind es nur noch 280. Aufgrund der Blauzungenkrankheit habe er knapp die Hälfte der Lämmer und – trotz Impfung – knapp 30 Prozent der Mutterschafe verloren. Außerdem ist er mit Blick auf ein Wolfspaar sehr besorgt, dass im Rheiderland auch Weidetierbestände nicht verschont. „Es muss damit gerechnet werden, dass aus dem Wolfspaar schnell ein Rudel wird. Dann wird es hier für uns Nutztierhalter noch schwieriger“, so Hensmann im Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten. An dem Gespräch nahm auch Hensmanns Tochter Talea teil, die zwar in der IT-Branche tätig ist, aber dennoch in die Fußstapfen ihrer Eltern tritt, um die Schäferei zu übernehmen.

 „Es ist offenkundig, dass sich im Rheiderland ein Wolfspaar dauerhaft angesiedelt hat. Nachdem der ständige Ausschuss des Europäischen Rates den Schutzstatus des Wolfes abgesenkt hat, ist es nun an der Zeit, in Deutschland und Niedersachsen das Naturschutzrecht so zu ändern, dass der Wolf endlich reguliert werden kann“, so Thiele. Bund und Land sind spätestens jetzt gefordert. Viel zu lange hätten sich die rot-grünen Entscheidungsträger aufgrund ihrer eigenen ideologischen Hemmnisse hinter der EU-Gesetzgebung versteck und Änderungen des Rechtsrahmens der Berner Konvention sowie der FFH-Richtlinie sogar aktiv blockiert. Thiele betonte, dass Schafhalter mit ihren Tieren einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung des Küstenschutzes leisten. Die Schäferei Hensmann beispielsweise bewirtschafte lange Strecken der Emsdeiche, deren Grasnarbe durch die Schafe gefestigt und damit die Schutzfunktion der Deiche deutlich verbessert werde. „Können die Deiche nicht in dem jetzigen Maße bewirtschaftet werden, droht im Zweifel ein ganzer Landstrich bei Sturmfluten oder Hochwasser im wahrsten Sinne des Wortes unterzugehen. Die Hochwasserereignisse des vergangenen Winters sollten uns Mahnung genug sein“, so Thiele.

Auch mit Blick auf die Blauzungenkrankheit, die den Haltern von Wiederkäuern, insbesondere Schafen, erheblich zusetzt, fordert Thiele bessere Entschädigungen und präventive Maßnahmen, um den betroffenen Landwirten zu helfen. „Tierseuchen wie die Blauzungenkrankheit verursachen nicht nur massives Tierleid, sondern führen auch zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten der Tierhalter. Besonders betroffen sind oft auch Betriebe, deren Tiere gesund bleiben, die aber aufgrund staatlicher Maßnahmen wie Vermarktungsverboten und Preisrückgängen schwer belastet werden.“ Dabei verwies Thiele auf einen aktuellen Erschließungsantrag der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag. Um den wirtschaftlichen Folgen entgegenzuwirken, sei die rot-grüne Landesregierung gefordert, im Rahmen einer Bundesratsinitiative die Entschädigungsregelungen der Tierseuchenkassen nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Die derzeitige Regelung sehe leider nur Entschädigungen bei behördlichen Tötungsanordnungen vor. Tierhalter, deren Bestände trotz Impfung erheblich betroffen seien oder die wirtschaftlichen Verluste durch Tötungen in Sperrbezirken erleiden, würden nicht erfasst. „Hier werden viele Tierhalter und damit bäuerliche Familienbetriebe im Regen stehen gelassen“, so Thiele. Bedauerlich sei, dass Rot-Grün diese massive Not der Betriebe bisher nicht erkennen wolle. Dabei sei es doch gerade die Schäfereien in Norddeutschland, die mit ihren Tieren aufgrund der Deichsicherung aktiven Küstenschutz betreiben würden. Das ist nach Thieles Einschätzung noch nicht bei allen politischen Entscheidungsträgern angekommen.

Thiele: Kiesgruben für Floating-Photovoltaikanlagen umfangreicher nutzen und damit Klimaschutz stärken

Hannover/Leer. Eine deutlich umfangreichere und einfachere Genehmigung von Photovoltaikanlagen auf Gewässern, die durch Sand- und Kiesabbau entstanden sind, fordert der hiesige Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (Stallbrüggerfeld). Die rechtlichen Möglichkeiten für den Einsatz der sogenannten Floating-Photovoltaikanlagen müssten dringend erweitert werden, da Photovoltaikanlagen damit großflächig und zugleich mit geringem Landflächen-Verbrauch ermöglicht werden könnten. Dies könne einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und zugleich die Umstellung der Kiesgruben-Betriebe auf Strom-betriebene Maschinenparke beschleunigen. Mit einem Entschließungsantrag der CDU-Landtagsfraktion soll erreicht werden, dass die Rot-Grüne-Landesregierung in Hannover eine entsprechende Initiative im Bundesrat ergreift.

Dabei geht es um sogenannte Floating-Photovoltaikanlagen, also um schwimmende Solarmodule auf Wasserflächen. „Diese Anlagen bieten erhebliche Potenziale, insbesondere auf künstlich geschaffenen oder stark veränderten Gewässern. Diese können ohne Eingriffe in landwirtschaftliche Flächen zur Stromerzeugung genutzt werden“, so Thiele. Dabei verweist er auf aktuelle gesetzliche Regelungen, insbesondere Paragraph 36 (3) des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), die derzeit diese Potenziale stark einschränken. Derzeit dürfen Floating-PV-Anlagen lediglich 15 Prozent der Gewässerfläche bedecken. Zudem muss ein Mindestabstand von 40 Metern zum Ufer eingehalten werden. Unter diesen Bedingungen sind solche Projekte nach Thieles Worten derzeit leider oft unwirtschaftlich. „Vor dem Hintergrund der Energieknappheit, der Erreichung der Klimaziele und der Förderung eines breiten Strommixes müssen wir jede wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit der Gewinnung von nachhaltiger Energie ins Auge nehmen“, so Thiele. Dazu müsse man wissen, dass in Niedersachsen die zahlreich vorhandenen Kiesgrubengewässer eine ideale Grundlage bieten würden, da sie häufig keine wesentliche Biotop- oder Naherholungsfunktion darstellten und somit für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden könnten. Zudem würde den Unternehmen der Sand- und Kiesindustrie die Möglichkeit gegeben, ihren Energiebedarf klimafreundlich zu decken. 

Gibt der niedersächsische Landtag grünes Licht, würde die rot-grüne Landesregierung damit beauftragt werden, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten. Damit würde auf Bundesebene ein Anstoß für eine flexiblere Nutzung von Kiesgrubengewässern und die Privilegierung im Außenbereich für die Gewinnung von selbsterzeugten Strom zum Eigenverbrauch gegeben. Außerdem soll die bestehende Arbeitshilfe zur Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Niedersachsen so weiterentwickelt werden, dass geeignete Stillgewässerstandorte differenziert bewertet werden und naturschutzrechtliche Hindernisse leichter ausgeräumt werden können.

Letztlich geht es der CDU auch um die Forschung und Entwicklung von Floating-PV-Anlagen und der Errichtung von Anlagen, die auch unter wirtschaftlichen Aspekten nachhaltig arbeiten. Vorteile hätte die Initiative auch, um die Konkurrenz mit landwirtschaftlichen Flächen zu reduzieren, was den Druck auf Pacht- und Kaufpreise lindert. „Wir als CDU-Fraktion sehen in dieser Initiative auch ein wichtiges Signal an weitere Wirtschaftssektoren, die von Floating-PV profitieren könnten, etwa der Aquakultur. Die Förderung solcher innovativen Technologien ist nicht nur ein Schritt in Richtung Klimaschutz ist, sondern schafft auch wirtschaftliche Perspektiven für Unternehmen, die ihre Produktionsweise nachhaltiger gestalten möchten“, so Thiele abschließend.

Lechner: CDU-Landesliste steht für Zuversicht, Leidenschaft und Mut

Niedersachsen-Union hervorragend für die Bundestagswahl aufgestellt Hannover. Die CDU in Niedersachsen hat am heutigen Samstag mit 120 Delegierten ihre Landesliste für die Bundestagswahl aufgestellt. Auf Platz 1 wurde der Osnabrücker Mathias Middelberg gewählt. Er ist stellv. Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Vorsitzender der CDU-Landesgruppe Niedersachsen im Bundestag. Ihm folgt auf Platz 2 Gitta Connemann. Die Ostfriesin […]

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Thiele nach Gerichtsurteil zum Problemwolf im Rheiderland: Rot-Grün muss jetzt handeln

Hannover/Leer. Nach der vom Oldenburger Verwaltungsgericht gekippten Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Problemwolfes in Jemgum (Rheiderland), fordert der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele die Bundes- und die Landesregierung auf, schnellstmöglich Rechtssicherheit für die Bestandsregulierung der Wölfe und für die Entnahme von Wölfen zu schaffen, die Nutztiere reißen. Die juristische Schlappe des Landkreises Leer, wonach ähnliche Urteile gegen andere Landkreise vorausgegangen waren, verdeutliche das mangelnde Engagement von SPD und Grünen für ein effektives Wolfsmanagement. „Die Zeit des Taktierens und des Hinhaltens der Bevölkerung muss jetzt endlich vorbei sein. Rot-Grün muss jetzt handeln. Die Landkreise und die Jägerschaft benötigen eine sichere rechtliche Basis, auf der Problemwölfe entnommen und die inzwischen übergroßen Wolfbestände, vor allem entlang der Deichlinien mit der dortigen Schafhaltung, reguliert und reduziert werden können“, fordert Thiele.

Das Urteil verdeutliche, dass es nach wie vor an der nötigen Rechtssicherheit mangele. „Wir haben frühzeitig und immer wieder auf die Gefahren und die Rechtslücken aufmerksam gemacht, doch bisher vermied die SPD mit Ministerpräsident Weil an der Spitze wohl mit Rücksicht auf den grünen Koalitionspartner, konkrete Schritte gegen Wolfsangriffe zu gehen. Die Leidtragenden sind die Menschen und Tiere im Norden des Landes und wie sich nun fast täglich zeigt, eben besonders auch im Rheiderland“, so Thiele.  Hintergrund des Verfahrens waren zahlreiche Wolfsrisse dort im Zeitraum von Mai bis Oktober 2024, bei denen insgesamt sechs Rinder und rund 14 Schafe durch einen Wolf getötet wurden. Daraufhin hatte der Landkreis Leer zwar eine Abschussgenehmigung erteilt, auf die jedoch ein Eilantrag von dem im Ruhrgebiet ansässigen Verein „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.“ an das Verwaltungsgericht Oldenburg folgte. Das Ergebnis: Die Genehmigung des Kreises wurde kassiert. Auf eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht verzichtete der Kreis mit Hinweis auf das enge Zeitfenster. „Da der Wolf auch Schafe am Dollart reißt, ist die Deichsicherheit und damit auch der Schutz der Menschen vor Sturmfluten in Gefahr. Ohne Schafe ist kein Unterhalt der Küstenschutzbauwerke möglich“, so der Christdemokrat aus Stallbrüggerfeld weiter. Wolfsrisse von Nutztieren sind nach seinen Worten aufgrund eines leider in Niedersachsen völlig überzogenen Schutzstatus inzwischen Alltag geworden. Angesichts der wachsenden Wolfspopulation und der damit verbundenen hohen Risszahlen müsse Rot-Grün im Land endlich aufwachen und entschlossener handeln. Daher hat die CDU-Landtagsfraktion Anfang November einen erneuten Anlauf unternommen, um die Landesregierung endlich dazu bewegen, ein umfassendes, regional differenziertes Wolfsmanagement sicherzustellen. Denn nur so könne dauerhaft die Akzeptanz des Wolfes in Niedersachsen erhalten werden und gleichzeitig konkrete Gefahren für Mensch und Tier reduzierbar. „Das Ergebnis vom Verwaltungsgericht zeigt einmal mehr, das es Rot-Grün offenbar stärker um Artenschutz als Küstenschutz geht. Wir fordern Rot-Grün auf, sich endlich für eine Anpassung des Wolfs-Schutzstatus auf Bundesebene über die Länderkammer einzusetzen und dem Vorschlag der EU-Kommission zu folgen, die den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabstufen lassen will“, so Thiele. Denn eine Herabstufung würde deutlich erweiterte Handlungsspielräume für das Wolfsmanagement in Niedersachsen ermöglichen. Das beinhalte auch eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes durch die Berliner Ampelkoalition, um den europäischen Standards gerecht zu werden und den „guten Erhaltungszustand“ der Population auf Grundlage aktueller Monitoring-Daten festzustellen. Damit sei ein regional differenziertes Wolfsmanagement möglich. Mit der Entschließung aus Niedersachsen werde die Bundesregierung außerdem aufgefordert, verwaltungstechnische Hürden zu reduzieren, die über die Anforderungen der EU hinausgehen. Dazu zähle unter anderem der Praxisleitfaden für die Ausnahmegenehmigungen sowie Erleichterungen bei DNA-Nachweispflichten. „Leider verdeutlicht die aktuelle Situation, dass Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern wie Schweden oder Frankreich die rechtlichen Möglichkeiten für ein effektives Wolfsmanagement bislang unzureichend ausschöpft“, stellt Thiele fest. Niedersachsen stehe vor der dringenden Herausforderung, die Interessen der ländlichen Bevölkerung, der Weidetierhalter und des Küstenschutzes mit dem Schutz des Wolfes in Einklang zu bringen. Eine Anpassung des rechtlichen Rahmens sowie eine gezielte Verbesserung der Verwaltungsabläufe und Managementkonzepte seien daher unumgänglich.

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