Notfalls kann Gülle auch im Winter ausgebracht werden – Ulf Thiele lobt Reaktion von Agrar- und Umweltminister auf akute Lage

2. Januar 2018

Hannover/Landkreis Leer, 21. Dezember 2017.- „Schnell, unbürokratisch und der Lage angemessen“ – der stellvertretende CDUFraktionsvorsitzende im Niedersächsischen Landtag, Ulf Thiele, begrüßt ausdrücklich die von Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) und Umweltminister Olaf Lies (SPD) gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen. Die beiden Minister hatten in der Vorwoche mit einem Erlass an die Wasserbehörden und die Düngebehörde die Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Flächen auch während der eigentlich noch bis zum 1. Februar 2018 laufenden Sperrfrist erlaubt. „Die Güllebehälter sind, auch durch die Wirkung der neuen Düngeverordnung, voll. Mit dem Erlass soll ein mögliches Überlaufen und damit ein unkontrolliertes Abfließen der Gülle ins Erdreich und damit eine Gefährdung des Grundwassers verhindert werden“, so Ulf Thiele.

Der Politiker aus Remels weiß aus vielen Gesprächen mit Landwirten, dass die Güllekeller auf vielen Höfen bis an den Rand gefüllt sind. „In einem akuten Notfall“ dürfen Landwirte ihren Wirtschaftsdünger nach der Verordnung auch jetzt schon ausbringen, allerdings nur bei Vorliegen klarer Voraussetzungen. So müssen die Betriebe nachweislich alle Alternativen geprüft haben, etwa die Lagerung der Gülle in Nachbarbetrieben, die Aufnahme bei einer Güllebörse oder durch Biogasanlagen.

Die Notfall-Maßnahmen dürfen zudem nur nach einzelbetrieblicher Abstimmung mit den Wasserbehörden und der Düngebehörde und unter strengen Auflagen erfolgen. Hierzu gehört: Es kommen nur durchgängig bewachsene ebene Flächen für die Ausbringung in Betracht (Winterraps, Feldgras, Zwischenfrüchte und Grünland). Trinkwassergewinnungs- und Überschwemmungsgebiete sind ausgenommen. Es dürfen zudem nur maximal zehn Kubikmeter pro Hektar bodennah ausgebracht werden. Zu Gewässern ist ein Mindestabstand von zehn Metern einzuhalten.

Falls eine Befahrbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit zum Bau provisorischer Güllelagunen. Dabei handelt es sich um Erdbecken, die mit Spezialfolie abgedichtet werden. Die Landkreise können diese Maßnahme zur unmittelbaren Gefahrenabwehr in Notfallsituationen dulden. „Ich gehe davon aus, dass die Möglichkeiten des Erlasses entsprechend umgesetzt werden“, so Ulf Thiele.


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