Ulf Thiele: Bestmögliche Unterstützung für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen – CDU-Landtagsabgeordneter ist mit bundeseinheitlichen Richtlinien zufrieden

1. April 2020

Als „gute Nachrichten in schwierigen Zeiten für die Solo-, Kleinst- und Kleinstunternehmen“ hat der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele die beiden jetzt bundeseinheitlichen Richtlinien zu deren Unterstützung in der momentanen Corona-Krise bezeichnet. „Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium handelt schnell und problemorientiert“, lobte der Abgeordnete aus Remels, der stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion und ihr finanzpolitischer Sprecher ist.

Die bisher gültige Richtlinie zur Förderung von Soloselbständigen, Kleinst- und Kleinunternehmen wurde zum 31. März durch zwei vereinfachte Richtlinien ersetzt, die jetzt bundeseinheitlich gelten. „Das schafft Gerechtigkeit für alle Betroffenen, egal, ob sie in Schleswig-Holstein, Brandenburg, Bayern oder eben Niedersachsen tätig sind“, betonte Ulf Thiele. „Gleichbehandlung ist wichtig“, ist er überzeugt.

Die erste Richtlinie, ‚Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige‘ setze dabei die Bundesförderung eins-zu-eins um und richte sich an Soloselbständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten. Diese können in zwei Stufen Zuschüsse von bis zu 9.000 Euro (bei Unternehmen bis fünf Beschäftigten) oder 15.000 Euro (bei Unternehmen bis zehn Beschäftigten) zur Deckung ihres betrieblichen Defizites, also des Saldos aus Einnahmen und Ausgaben erhalten. „Eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher Rücklagen ist dabei nicht mehr notwendig“, betonte Ulf Thiele. Diese würden nicht auf eine Förderung angerechnet. Außerdem sei es gelungen, den Antrag weniger bürokratisch zu gestalten.

Die zweite Richtlinie ‚Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen‘ richte sich an Unternehmen und freiberuflich Tätige mit elf bis 49 Beschäftigten. Auch hier erfolge die Förderung in zwei Stufen: Bis zu 20.000 Euro für Unternehmen mit elf bis 30 Beschäftigten und bis zu 25.000 Euro für Unternehmen mit 31 bis 49 Beschäftigten. Die übrigen Regelungen seien in beiden Richtlinien identisch.

„In beiden Richtlinien ist eine Abdeckung der Lebenshaltungskosten nach ausdrücklicher Vorgabe des BMWi nicht Bestandteil der Förderung. Sollten die Lebenshaltungskosten nicht gedeckt sein, kann ergänzend die Grundsicherung nach Arbeitslosengeld II beantragt werden“, so Ulf Thiele. „Da in den vergangenen Tagen bereits tausende Anträge eingegangen und bearbeitet worden sind, werden alle bisherigen Antragstellerinnen und Antragstellern die Möglichkeit bekommen, ihren Antrag auf die neuen Richtlinien umzustellen, da diese im Regelfall besser dotiert sind“, betonte der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende.

Die NBank werde dazu in den nächsten Tagen alle Betroffenen anschreiben und diesen die Möglichkeit eröffnen, ergänzend zu der schon erhaltenen Förderung des Landes eine weitere Unterstützung zu erhalten. Ein schon erhaltener Förderbetrag werde allerdings angerechnet, sollte sich nach der neuen Fördermöglichkeit aufgrund der Vorgaben des Bundes eine höhere Summe ergeben. So werde eine Doppelförderung vermieden und „wir sichern allen kleinen Unternehmen in Niedersachsen ein Maximum an Förderung und Unterstützung in diesen schwierigen Zeiten zu“.

Weitergehende Informationen dazu gibt es auf der Webseite der NBank unter

https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-–-Beratung-für-unsere-Kunden.jsp


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