Nach den aktuellen Beschlüssen der Ministerpräsidenten-Konferenz vom 16. Februar und der Erklärung der Landesregierung vom 17. Februar zu den bevorstehenden Lockerungen der Corona-Regeln, fordert der CDU-Landtags- und Kreistagsabgeordnete Ulf Thiele (Stallbrüggerfeld) die Kreisverwaltung in einem Schreiben an Landrat Groote auf, die Zurückhaltung der Behörde zur Veranstaltung von Osterfeuern aufzugeben.
„Die MinisterpräsidentenKonferenz und der Bundeskanzler haben vereinbart, dass die Länder ab dem 20. März nur noch die Möglichkeit haben werden, sogenannte Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu erlassen. Die Landesregierung erklärte daraufhin am 17. Februar, die Schutzmaßnahmen bis dahin entsprechend zu lockern. Damit ist klar, dass Veranstaltungen dieser Art auch mit Publikum wieder stattfinden können, und die Öffentlichkeit von Osterfeuern unstrittig gegeben ist“, so Ulf Thiele in einer Mitteilung an die Medien.
Den Osterfeuern stehe auch im Landkreis Leer nichts mehr entgegen. Eine Erlaubnis des Landes sei nicht erforderlich. Die Organisation, Vorbereitung und Anmeldung der Traditionsveranstaltung benötige ausreichend Vorlauf, weshalb die Veranstalter jetzt schnellstmöglich Klarheit benötigten, begründet Ulf Thiele seine Aufforderung an die Kreisverwaltung.
„Zu Ostern gelten wieder die nach Paragraf 55 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes erlassenen kommunalen Verordnungen, die das Abbrennen von Traditionsfeuern regeln. Eine Corona-Verordnung des Landes, die zu Ostern keine Gültigkeit mehr haben kann, kann daher auch keine Begründung dafür sein, dass der Landkreis nicht ohne eine Aussage des Landes hierzu entscheiden will. Was nicht verboten ist, muss auch nicht durch das Land erlaubt werden“, so Ulf Thiele.
Dies gelte ebenso für den Landkreis, der nach dem Hin und Her des vergangenen Jahres und nach den Aussagen der vergangenen Wochen jetzt jede Unklarheit beseitigen müsse.
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